Abgeordneter will Sondersitzung zu PVC

■ Umweltausschuß soll für grundsätzliches PVC-Verbot im öffentlich geförderten Wohnungsbau sorgen /Bauverwaltung prüft, ob PVC-Verbot EG-Recht widerspricht / Greenpeace warnt vor Wohnungsbränden

Noch bevor die parlamentarische Sommerpause Ende August endet, soll der Umweltausschuß des Abgeordnetenhauses zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Einen entsprechenden Antrag hat der umweltpolitische Sprecher der SPD, Wolfgang Behrendt, bei Parlamentspräsidentin Hanna- Renate Laurien (CDU) gestellt. Auf der Sitzung soll Bausenator Wolfgang Nagel (SPD) erklären, warum er aus einer entsprechenden Richtlinie im öffentlich geförderten Wohnungsbau ein Verwendungsverbot für PVC (Polyvinylchlorid) herausgenommen habe. Behrendt will, daß in den sogenannten Modernisierungs- und Instandsetzungs-Richtlinien wieder die alte Regelung gilt: Keine staatlich Förderung bei Verwendung von PVC. Laurien konnte gestern noch nicht bestätigen, ob die Sondersitzung stattfinden wird, weil der Antrag noch nicht eingetroffen sei.

Behrendt wie auch SPD-Umweltpolitiker Holger Rogall werfen Bausenator Nagel vor, die Richtlinie geändert zu haben, ohne mit dem Bau- oder Umweltausschuß vorher geredet zu haben. „Offenbar ist der Senator unter dem Druck der Bauindustrie eingeknickt“, sagte Behrendt der taz. Dabei habe der Senator 1990 unter der rot/grünen Koalition das PVC- Verbot mit der Begründung eingeführt, daß sonst die Hersteller ihre Produktion nicht auf Ersatzstoffe umstellen.

Die Bauverwaltung widersprach gestern den Umweltpolitikern. Verwaltungssprecher Frank Krips sagte gegenüber der taz, daß es in dem Abschnitt der Modernisierungsrichtlinien, in dem es um die „Teilverbesserung bewohnter und überwiegend intakter Gebäude“ gehe, bisher gar kein Verbot des schwermetallhaltigen Kunstoffs gegeben habe. Der Bausenator habe inzwischen aber eine Soll-Bestimmung in die Richtlinien aufgenommen – ein Verbot würde dem EG-Recht widersprechen. Die Bauverwaltung prüfe derzeit, ob für ein PVC-Verbot eine Änderung des EG-Rechts notwendig sei. Wenn nicht, würden die Modernisierungs- und Instandsetzungs-Richtlinien „nachgebessert“. Laut Peter Foerster- Baldenius, Referatsleiter „Ökologischer Städtebau“ beim Bausenat, werden etwa ein Fünftel aller Berliner Fördermittel im Baubereich über diese Richtlinien vergeben.

Krips bestätigte, daß wiederum in anderen Bereichen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus eine Verwendung von PVC ausgeschlossen werde. Dieses Verbot – in den Wohnungsbauförderungs- Richtlinien (WBF) festgeschrieben – widerspreche dem heutigen EG-Recht nicht, weil es bereits 1990 beschlossen worden sei. – Die Umweltschutzorganisation Greenpeace, die Bausenator Nagel ebenfalls eine Aufweichung des PVC-Verbots vorwirft, warnt vor der Verwendung des Kunststoffs. Das Plastik sei extrem gefährlich, weil bei einem Brand Dioxine freiwerden. Bei dem Brand eines PVC-Kabels in der Telekom- Zentrale in Düsseldorf, den die Feuerwehr mit zehn Litern Wasser löschen konnte, sei ein ganzes Gebäude mit Dioxinen verseucht worden. Drei Jahre hätten die Sanierungsarbeiten gedauert, die Kosten 20 Millionen Mark betragen. In Wohnungen blieben die Folgen von zahlreichen PVC-Bränden unerkannt, weil die Bewohner über die Gefahr des Kunststoffs nicht aufgeklärt seien. Dirk Wildt