Anzeige gegen Verfassungsschutzchef

■ Werthebach gab Dienstgeheimnisse weiter

Bonn (dpa/taz) – Eine Strafanzeige gegen den Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz, Eckart Werthebach, hat der niedersächsische Datenschützer Thilo Weichert bei der Staatsanwaltschaft Köln erstattet. Wie gestern in Bonn bekannt wurde, wirft das Mitglied von Bündnis 90/ Grüne, Weichert, dem als möglichen Innenstaatssekretär gehandelten Werthebach unter anderem den Bruch von Dienstgeheimnissen sowie unbefugte Datenweitergabe vor.

Der Verfassungsschutz-Präsident habe 1991 veranlaßt, daß im Vorfeld von Weicherts Bewerbung um das Amt des Datenschutzbeauftragten in Brandenburg Akten aus der Kölner Behörde an die brandenburgische FDP-Abgeordnete Rosemarie Fuchs weitergegeben worden seien. In den Papieren, deren Inhalt an die Öffentlichkeit gelangte, war von linksextremistischen Aktivitäten Weicherts und Vorstrafen wegen Nötigung bei Sitzblockaden die Rede. Dieser fiel danach bei der Wahl zum Datenschutzbeauftragten im brandenburgischen Landtag durch.

Das Kölner Verwaltungsgericht hat inzwischen auf Klage Weicherts die Aktenübergabe in einem Urteil für rechtwidrig erachtet. Zur Begründung hieß es, der Verfassungsschutz hätte die Papiere nicht an die damalige stellvertretende Innenausschuß-Vorsitzende Fuchs übermitteln dürfen, weil diese auch in ihrer parlamentarischen Funktion keine „Behörde“ gewesen sei. Außerdem hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in seinem jüngsten Tätigkeitsbericht mit ähnlicher Argumentation die Übergabe der Unterlagen förmlich beanstandet.

Das Kölner Bundesamt bezeichnete Weicherts Strafanzeige gegen Werthebach als absurd. Die Übermittlung „offener Tatsachen“ im Jahr 1991 an die stellvertretende Ausschußvorsitzende sei auf gesetzlicher Grundlage erfolgt. Das Kölner Urteil sei außerdem nicht rechtskräftig und werde angefochten.