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"Bedenkenfreie" Abschiebung

■ Bundesverfassungsgericht weist Klage eines ghanaischen Asylbewerbers zurück / Abschiebung sollte gestern erfolgen / FDP- und SPD-Politiker halten Änderung bei der Flughafenregelung für denkbar

Frankfurt/Karlsruhe (dpa/AP/ taz) – Die Karlsruher Richter haben am Montag abend den Eilantrag eines 38jährigen Asylbewerbers aus Ghana abgelehnt, der mit einer einstweiligen Anordnung seine sofortige Abschiebung vom Frankfurter Flughafen verhindern wollte. Am Freitag hatten die Richter einem indischen Sikh vorläufig die Einreise gestattet.

Mit der Abschiebung des Ghanaers rechnete seine Anwältin Jutta Rock für den gestrigen Nachmittag. Nach ihren Angaben gehört der selbständige Taxifahrer zum Stamm der Ashanti, der in Ghana unterdrückt werde. Er sei Mitglied der oppositionellen Neuen Patriotischen Partei (NPP) und deshalb massiven Repressionen bis hin zur drohenden Festnahme ausgesetzt gewesen.

Das Verfassungsgericht attestierte jedoch den zuständigen Behörden, sie seien in „verfassungsrechtlich bedenkenfreier Weise“ davon ausgegangen, daß das Asylbegehren „offensichtlich unbegründet“ sei. Dabei komme es nicht darauf an, daß Ghana – anders als Indien – vom Asylverfahrensgesetz als sicheres Herkunftsland eingestuft werde. Es sei vielmehr davon auszugehen, daß der Antragsteller bei seiner Rückkehr nach Ghana nicht mit Gefahren für Leib und Leben rechnen müsse. Darum sei ihm zuzumuten, sein weiteres Asylverfahren und seine Verfassungsbeschwerde von Ghana aus weiterzubetreiben. Wörtlich heißt es dazu im Urteil: „Die damit für den Antragsteller verbundenen Nachteile wögen hier weniger schwer als insbesondere auch die erheblichen Auswirkungen, die von einer vorläufigen Gestattung der Einreise auf die Anwendbarkeit der neuen Verfahrensregelung insgesamt zu erwarten seien.“ Im Klartext heißt das: lieber abschieben als einen Präzenzfall schaffen, der das Konstrukt der verfolgungsfreien Herkunftsländer in Frage stellt.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte, sie sehe das neue Asylrecht durch die jüngsten Karlsruher Urteile nicht in Frage gestellt. Dagegen erwartet der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Burkhard Hirsch, von der einstweiligen Anordnung zugunsten des Inders „weiterreichende Auswirkungen auf die Asylgesetzgebung“. Das Asylgesetz und die Flughafenregelung, die eine Rechtsmittelfrist von nur drei Tagen vorsieht, müßten auf ihre Verfassungsmäßigkeit und Übereinstimmung mit der Genfer Flüchtlingskonvention untersucht werden. Auch der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Hans Gottfried Bernrath, schloß Änderungen bei der Flughafenregelung nicht aus. Der SPD-Politiker hält es für denkbar, daß das Bundesverfassungsgericht die bisher zweiwöchigen Entscheidungsfristen für die Verwaltungsgerichte verlängert. Der CSU-Generalsekretär Erwin Huber kritisierte dagegen, daß Flüchtlinge nun „mit Hilfe von Winkeladvokaten“ versuchten, „durch die gesetzlichen Maschen zu schlüpfen“. Dorothee Winden

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