Eins Plus bleibt

Der Entzug des bisher vom ARD-Programm Eins Plus belegten Kanals in Berlin-Brandenburg zugunsten des Privatsenders RTL2 ist nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts rechtswidrig. Wie das Gericht mitteilte, entschied es damit in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren, das die ARD gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) angestrengt hatte. Das duale Rundfunksystem, so das Gericht, legitimiere nicht die Bevorzugung privater Veranstalter. In jedem Fall habe der Medienrat bei der Entscheidung, den bisher von Eins Plus genutzten Kanal dem Sender RTL2 zuzusprechen, „in unzulässiger Weise den Aspekt der Vielfalt mit dem der Nachfrage vermengt“. RTL2 kritisierte die Gerichtsentscheidung. Eins Plus gehöre nicht zu der staatsvertraglich vorgeschriebenen Grundversorgung, bestehe hauptsächlich aus Wiederholungen und werde im Dezember ohnehin eingestellt.