Autopsie trotz Einspruch

■ Leukämie-Tod? / Kind obduziert

Markt Rettenbach (taz) – Während in Teilen der Presse gegenüber den Eltern der am Mittwoch verstorbenen Katharina Scharpf eine regelrechte Hetzkampagne läuft und ihnen die Schuld am Tod ihrer Tochter angelastet wird, fällte das Landgericht Memmingen eine Entscheidung, auf die Familie Scharpf empört reagierte. Die Richter entschieden, daß gegen den Willen der Eltern das Kind obduziert werden darf. Die Kosten für diese Entscheidung haben Hildegard und Alban Scharpf zu tragen. Damit wurde eine Beschwerde der Familie gegen eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts verworfen. Die Eltern von Katharina haben daraufhin noch am Freitag beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingereicht, um die Obduktion doch noch zu verhindern. Der leitende Oberstaatsanwalt teilte jedoch mit, daß die Obduktion bereits laufe. Die Staatsanwaltschaft wisse nichts von einer Verfassungsbeschwerde. Ermittelt werde weder gegen die Eltern noch die Ärzte, noch gegen Unbekannt. Der Fall des kleinen Mädchens hatte 1991 Schlagzeilen gemacht, weil die Eltern eine Chemotherapie-Behandlung der Leukämiekranken verweigert hatten.

Inzwischen hat Familie Scharpf gegenüber der taz ihr Schweigen gebrochen und erstmals eine Stellungnahme zum Tod Katharinas abgegeben. Die Eltern erklären: „Wir machen uns keinerlei Vorwürfe. Wir würden wieder so handeln. Wir konnten Katharina noch zwei schöne Jahre schenken und es ist ihr bis zuletzt sehr gut gegangen. Ihr Blutbild war völlig in Ordnung. Andere Kinder sind trotz kompletter Chemotherapie gestorben, und zwar qualvoll. Daher war es für uns richtig, Katharina dieses Leiden zu ersparen. Unsere Tochter ist seit der Rückkehr aus Amerika im November 1991 im Drei- und Vierwochenrhythmus fachgerecht untersucht worden und zwar von einem approbierten Arzt in Ulm.“ Klaus Wittmann