Berichtigung

Am letzten Donnerstag haben wir dem Süddeutschen Verlag für die freundliche Genehmigung zum Abdruck der Oskar Maria Grafschen Dekonstruktion des Heidegger-Martl gedankt. Der hat den Dank aber überhaupt nicht verdient. Anders der List Verlag, München, der uns nun verständlicherweise für eine rechte Saubande hält, weil wir seine Verdienste um das Werk von Oskar Maria Graf so schmählich untergebürstet haben. Im List Verlag, München, erscheint nämlich das Grafsche Opus und wird im kommenden Jahr in einer 15bändigen Werkausgabe gipfeln. Die LeserInnen werden hiermit höflichst gebeten, sich solidarisch zu verhalten, bei den Graf-Titeln im List Verlag, München kräftig zuzulangen und der Redaktion somit ein wenig aus ihrer Schuld zu helfen.

Von wegen Schuld und Schuldigern. In unserer Ausgabe vom 16. Juli (Kennwort: „Redaktionstörtchen“) hat unser geschätzter Autor Christian Gampert behauptet, Frau Alexandra M. Schmidt habe in der Tübinger Festivalzeitschrift Ce soir einen Artikel nicht nur über Sandrine Bonnaire, sondern auch einen Artikel über die Ankunft Beate Klarsfelds auf den Französischen Filmtagen geschrieben. Frau Schmidt läßt uns nun wissen, daß sie nicht nur den Artikel über Beate Klarsfeld nicht geschrieben habe, sondern sich (folglich) auch nicht die Frage gestellt habe, was der Unterschied zwischen Sandrine Bonnaire und Beate Klarsfeld sei.

Wir stellen dazu fest: Sie hat recht. Womit, um uns weitere Beschwerden vom Hals zu halten, nicht gesagt werden soll, daß es den Unterschied nicht gibt.