Anonym auf Wunsch

■ §218: Beratungsstellen können Nummern geben

Wortlos legt manche Schwangere ihren Personalausweis auf den Tisch der Pro-Familia-Beraterin. Die guckt verdutzt, denn nach dem neuen Paragraph 218 hat die Schwangere das Recht auf Anonymität. Allerdings muß sie es ausdrücklich einfordern. Dann bekommt sie bei Pro Familia eine Nummer fürs Wartezimmer und wird der Beraterin nicht namentlich vorgestellt. Das Recht auf eine anonyme Beratung endet aber, wenn die Frau die Beratung bescheinigt bekommen möchte. Ohne Name keine Bescheinigung und ohne Bescheinigung kein Abbruch.

Wie soll das gehen, fragt sich der Bremer Datenschützer Wolfgang Linder: „Die Schwangere hat Recht auf eine anonyme Beratung und braucht zugleich eine Bescheinigug auf ihren Namen“. Eine mögliche Lösung: Nicht die Beraterin füllt die Beratungsbescheinigung aus, sondern eine Mitarbeiterin im Sekretariat einer Beratungsstelle. Nur dieser müßte die Schwangere ihren Namen sagen. Mit dem Schein nimmt die Frau dann ihren Namen wieder mit. Ein Duplikat, wie in Bayern üblich, bleibt nicht in der Beratungsstelle. Auf Wunsch gewährleistet Pro Familia auf diese Weise die Anonymität einer Schwangeren. „Die Frau verschwindet, ohne daß sie was zurückläßt, was ihre Identität preisgibt“, sagt Thomas Jürgens von Pro Familia.

Doch die Bremer Datenschützer sind sich nicht sicher, ob auch all die kleinen Beratungsstellen genügend Personal für diese datenschützerische Sorgfalt haben — die Sozialministerien der Länder haben jedenfalls nicht mehr Stellen vorgesehen. „Dann wird der Datenschutz durch diese Belastung wieder nur als Störenfried gesehen“, sagt Linder.

Doch so häufig fordern die BremerInnen die Anonymität gar nicht ein, weiß Jürgens von Pro Familia. „Das ist in der Regel nicht das Problem der Frau“, sagt Jürgens. Beim Sozialdienst katholischer Frauen hat überhaupt noch keine Frau ihren Namen der Beraterin verweigert. Wahrscheinlich wissen die wenigsten von ihrem Recht, schätzt die Sprecherin des Sozialressorts.

Einige intime Daten läßt die Schwangere trotzdem in der Beratungsstelle: Alter (aber nicht Geburtsdatum), Staatsangehörigkeit, Zahl der Schwangerschaften, frühere Abrüche, Zahl der Kinder, die Dauer des Gesprächs und die Gründe möchte die Beraterin wissen. Doch der Name steht nicht auf dem Protokoll, das die BeraterInnen zu führen haben. Aufgehoben werden sollte es ohnehin nur bis zur nächsten Kontrolle durch den Staat. Der will nämlich kontrollieren, ob die Beratungsstellen orndnungsgemäß beraten haben. cis