Und sind sie nicht willig...

■ CSU plant neue Asyl-Umtriebe

Bonn/München (AFP) – Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) sieht trotz der jüngsten Eilklagen abgelehnter Asylbewerber noch keine Gefahr, daß das Bundesverfassungsgericht (BVG) mit einer Welle von Anträgen „zugeschüttet“ wird. Diese Gefahr könne aus den bisherigen Entscheidungen der Karlsruher Richter „noch nicht gefolgert werden“, erklärte er. Vielmehr müßten Behörden und Verwaltungsgerichte die ersten „Fingerzeige“ des BVG zu Art und Ausmaß der notwendigen Begründungen bei der Abweisung von Asylgesuchen beachten. Abgeordnete von SPD und FDP plädierten für eine Überprüfung des neuen Rechts nach einigen Monaten.

Die CSU erwägt nach den BVG-Eilentscheidungen eine Nachbesserung des Parteien-Kompromisses. CSU-Chef Theo Waigel sagte nach einem Treffen der Parteispitze in München, zunächst müßten jedoch die Begründungen des BVG abgewartet werden. Wenn sich jedoch die beabsichtigte Verfahrensverkürzung nicht abzeichne, müsse das Grundrecht auf Asyl durch eine „Instituts-Garantie“ ersetzt werden, wonach der einzelne Bewerber keinen einklagbaren Asyl-Anspruch mehr hat. Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) zeigte sich „sehr besorgt“ über die jüngsten Karlsruher Beschlüsse. Wenn das BVG nun Bewerbern aus sicheren Herkunftsländern doch Gerichtswege eröffne, werde das Ziel des neuen Rechts in Frage gestellt, warnte der CSU-Politiker.

Nach dem am 1. Juli in Kraft getretenen neuen Asylgesetz können Flüchtlinge aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, die am Flughafen abgelehnt werden, im Prinzip sofort in ihre Heimat zurückgeschickt werden und müssen eine Klage von dort aus verfolgen. Das BVG hat bislang drei von fünf Eilanträgen stattgegeben. Gestern abend sollte über die Klage eines Flüchtlings aus Togo entschieden werden.