Bier für die Feuerwehr

■ Rechnung für Vater von verunglücktem Kind

Für Schnaps, Bier und heiße Würstchen, die Feuerwehrleute bei der Suche nach seinem tödlich verunglückten Sohn verzehrt hatten, ist einem entsetzten Mann aus Dörverden bei Bremen eine Rechnung ins Haus geflattert. Genau 6.426 Mark und sieben Pfennige sollte der Vater für die Hilfsaktion einschließlich der Verpflegung hinblättern — so sah es zumindest ein Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, der damit mehr Pflichtbewußtsein als Einfühlungsvermögen bewies. Auf den öffentlichen Protest des Mannes hin will die Gemeinde die Rechnung zurückziehen und sich entschuldigen.

Vor einigen Tagen hatte der Beamte die Kostenaufstellung an den Vater abgeschickt, dessen siebenjähriger Sohn im April in eine Gülleanlage gefallen und ertrunken war. Der pflichteifrige Beamte hatte nach Angaben von Dörverdens Gemeindedirektor Karl Thies das Brandschutzgesetz jedoch zu weit ausgelegt: Darin wird den Freiwilligen Feuerwehren zwar erlaubt, bestimmte Kosten für Hilfeleistungen bei Unglücksfällen zu berechnen, jedoch nur, wenn dem Verursacher etwa grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen ist.

Im Urlaub des Gemeindedirektors hatte der Beamte eine Rechnung aufgestellt, in der der schockierte Vater als „Verursacher“ genannt wird — unter anderem für den Verzehr von zwei Flaschen Schnaps, zwei Kästen Bier, 31 Würstchen und acht Kannen Kaffee mit Kosten von 161,50 Mark. Gemeindedirektor Thies bedauerte das Schreiben seiner Behörde, das bei Absprache mit ihm „nicht abgesandt worden“ wäre. Der Vorfall sei besonders mißlich, weil es sich um einen tragischen Unglücksfall handele. Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit, ob den Betreiber der Gülleanlage — nicht aber den Vater — ein Vorwurf trifft. dpa