Nebeneinkünfte ins Landessäckel

■ Grüne fordern Änderung der Nebentätigkeits-Verordnung

Eine Änderung der Nebentätigkeits-Verordnung der Beamten (NtVO) hat die Fraktion Bündnis 90/ Grüne im Abgeordnetenhaus jetzt gefordert. „Selbstverständlich“ sollten die Mitglieder des Senats die Vergütungen für Aufsichtsratstätigkeiten, die sie für das Land Berlin wahrnehmen, an die Landeskasse abführen, betonte die finanzpolitische Sprecherin der Fraktion, Michaele Schreyer, gestern in Reaktion auf einen entsprechenden Vorschlag von Wirtschaftssenator Norbert Meisner (SPD) vom Montag. „Schließlich nehmen sie diese Aufsichtsratsmandate in Amtsausübung wahr, und dafür erhalten sie ihre Senatorengehälter.“

Frau Schreyer verwies zugleich darauf, daß neben den Senatoren laut NtVO auch Beamten und Staatssekretären – gestaffelt nach Besoldungsgruppen – Höchstbeträge als Vergütung für Nebentätigkeiten im Auftrag des Landes Berlin eingeräumt werden. Bei Senatoren beläuft sich diese Summe auf 12.000 Mark.

Die Fraktion halte es deshalb für angebracht, daß die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten im Rahmen eines Amtes des öffentlichen Dienstes generell nicht zu privaten Nebeneinkünften führen dürfe. Diese sollten vollständig in die Landeskasse eingezahlt werden. ADN