Bremen zockt auf Zockergeld

■ taz mit dem senatorischen Roststift unterwegs (7): Der Griff auf die Wettmittel

Alle wollen an die Erlöse aus dem GlücksspielFoto:Archiv

Bislang konnten BremerInnen immer guten Gewissens ihren letzten Zehner in der Spielbank oder auf der Rennbahn verzocken. Denn das Spielergeld kam über Steuern und Abführungen immer gleich gut gebündelt an das Land Bremen zurück. 1992 etwa hat die Bremer Toto und Lotto GmbH rund 23 Mio. Mark gesetzliche Abgaben aus Toto, Lotto, Spiel 77 und dem Gewinnspiel Super 6 an Bremen gezahlt. Dazu kamen noch einmal Lotteriesteuern in Höhe von 17 Mio Mark allein von der Toto und Lotto GmbH. Insgesamt hat Bremen nach Angaben des Finanzsenators in 1992 23,7 Mio. Mark Lotteriesteuern, 800.000 Mark Totalisatorsteuer (Perderenn

bahn und Buchmacher) und 100.000 Mark aus übrigen Rennwettsteuern eingenommen.

Die Bremer Spielbank liefert ähnlich gute Erträge. Hier werden vom Brutto-Umsatz 80 Prozent abgeführt. Jeweils die Hälfte des Geldes geht direkt an den Finanzsenator, die andere Hälfte erhält die Stiftung Wohnliche Stadt. Im Jahr 1992 haben sich die beiden 29 Mio. Mark geteilt.

Die Verteilung der großen Zockertöpfe ist streng nach Gesetz geregelt. Und darum wird die Spargruppe Aufgabenoptimierung unter der Fuchtel der Senatskanzlei die beiden Posten „Stiftung Wohnliche Stadt“ und „Verwendung von Wettmitteln“ nur über Gesetzesänderungen

umverteilen können. Wenn die Gruppe ernst machen sollte, ist Krach angesagt in der Koalition: Laut Vorlage des Finanzressorts haben die grünen SenatorInnen Fücks und Trüpel bereits Vorbehalte gegen die Änderung der Gesetze angemeldet.

Die Aufteilung des Geldes ist kompliziert. Toto und Lotto wird anders verteilt als Super 6 und Spiel 77. Im Gesetz über Totalisatoren und Lotterien von 1957 ist beispielsweise geregelt, daß das Geld aus diesen Spielen im Verhältnis der Bevölkerungszahlen von Bremen und Bremerhaven zunächst 4:1 auf die beiden Städte des Landes Bremen verteilt wird. Die Ressorts Kultur, Soziales und Jugend erhalten danach je 25 Prozent, die Ressorts Umwelt und Gesundheit je 12,5 Prozent. Vom Spiel Super 6 erhielt das Ressort Kultur im letzten Jahr eine Million. Insgesamt spuckte allein die Toto und Lotto GmbH im letzten Jahr rund 11,9 Millionen Mark für Sport, Soziales, Kultur, Gesundheit, Umwelt und Jugend aus. Ausdrücklich heißt es in dem Gesetz über Toto nämlich auch: „Eine Verwendung der Mittel für Aufgaben, die dem Land oder den Gemeinden im Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen obliegen, ist unzulässig.“

Ähnlich rigide sind die Bestimmungen im Bremischen Spielbank-Gesetz. Darin war ursprünglich sogar einmal festgeschrieben, daß die Stiftung Wohnliche Stadt die gesamten 80 Prozent des Brutto-Umsatzes bekommt. Daß sich der Finanzsenator die Hälfte davon einstreicht, findet Stiftungsvorstand Horst Heise schon jetzt schlicht „verfassungswidrig“.

Konkrete Vorlagen für Gesetzesänderungen liegen derzeit noch nicht vor. Daß der Finanzsenator aber einen eisernen Griff auf die Wettmittel hat, mußten die Ressorts bereits im März diesen Jahres spüren. Da strich Kröning rund 3,6 Mio „Angespartes“ aus Wettmittelbeständen in den Ressorts kurzerhand zur Projektmittelförderung ein. Alles, was sich da als eiserne Reserve angehäuft hatte, war auf einen Schlag weg. Allerdings mit dem Kompromiß, daß die Ressorts in Höhe des requirierten Geldes Verpflichtungsermächtigungen ausstellen konnten.

mad