■ Sozialhilfe
: Auch für Flüchtlinge

Kassel (AFP) - Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina haben in der Bundesrepublik Anspruch auf Sozialhilfe. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einem Eilverfahren entschieden und damit das Sozialamt der Stadt Frankfurt/Main verpflichtet, einer fünfköpfigen Flüchtlingsfamilie Hilfe zum Lebensunterhalt zu bezahlen. Zu Unrecht habe die Stadt behauptet, die Familie sei nach Deutschland gereist, um Sozialhilfe zu erhalten. Die Richter waren der Überzeugung, daß der Bürgerkrieg Grund für die Flucht war.