Fünf Jahre für Dealer

■ Erste Urteile im größten Drogenprozeß

Erste Urteile in einem der größten niedersächsischen Drogenprozesse gegen fünf angeklagte Türken: Für fünf Jahre wegen Heroinhandels muß ein 29jähriger Kurde hinter Gitter, weil er am 22. Oktober 1992 zwischen Göttingen und Hannover als Rauschgiftkurier knapp zehn von insgesamt 65,5 Kilogramm des Stoffes in Empfang nahm. Wegen Beihilfe verurteilte das Landgericht Hannover am Donnerstag den 33jährigen Vetter des Kurden und einen 39 Jahre alten türkischen Gemüsehändler zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Das Verfahren gegen die drei in Deutschland lebenden Türken wurde am zweiten Verhandlungstag von dem Prozeß gegen zwei mutmaßliche Drogenlieferanten abgetrennt.

Nach den polizeilichen Ermittlungen hatten ein 28 Jahre alter Spediteur und sein 49 Jahre alter Lastwagenfahrer das aus Ungarn stammende Heroin am 20. Oktober 1992 mit einer 20-Tonnen- Ladung Zitronen nach Deutschland eingeschmuggelt. Von den angeblich 65,5 Kilogramm des Rauschgiftes war der Großteil bereits an Kuriere verteilt, als die Polizei bei Hannover zuschlug.

Die gesamte Heroinmenge soll einen Verkaufswert von rund zehn Millionen Mark gehabt haben. Der Kurierlohn für die Schmuggler und ihre Abnehmer betrug mindestens 30 000 Mark. „Gewinnstreben“ hielt deshalb der Staatsanwalt den geständigen Angeklagten vor und plädierte auf acht Jahre Haft für den 29jährigen beziehungsweise vier Jahre für seine Helfer. Anklage und Verteidigung verwiesen darauf, daß alle drei — nicht vorbestraften — Türken in das Drogengeschäft nur wegen eines „Freundschaftsdienstes“ für einen Bremer Dealer hineingeschlittert seien. Das Strafmaß der Staatsanwaltschaft sei zu hoch, für die Helfer des 29jährigen seien Bewährungsstrafen angemessen, meinten die Verteidiger. dpa