Urteilte BVerfG falsch?

■ Humanistische Union: Neuer 218 verstößt gegen europäisches Recht

Berlin (taz) – Eine Prüfung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Schwangerschaftsrecht durch die „Humanistische Union“ (HU) ergibt: „Das Urteil verstößt gegen das Europarecht, das dem Grundgesetz vorausgeht.“ Die Beurteilung der Verfassungsrichter, wonach die Krankenkassen Abtreibungen grundsätzlich nicht mehr finanzieren dürfen, stehe den europäischen Regelungen entgegen. Danach gelte nämlich, daß die deutschen Sozialversicherungsträger die Kosten einer Behandlung im Ausland nach dem Recht des Ortes zu tragen haben. Das bedeutet: eine Frau aus Deutschland, die in einem europäischen Land, wo die Kosten einer Abtreibung von den Kassen bezahlt wird, abtreiben läßt, bekommt diese Kosten von den hiesigen Kassen ersetzt. Das ergibt sich aus den Artikeln 19 bis 21 der „Verordnung des Rates über die Anwendung der Systme der sozialen Sicherheit“. Die deutschen Träger können derartige Zahlungen auch nicht mit dem Hinweis auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil verweigern, da europäisches Recht dem deutschen Recht vorgeht.

Des weiteren bemängelt die HU das Verbot der Verfassungsrichter, wonach private deutsche Krankenversicherer mit ihrer Klientel keine Verträge schließen dürfen, die auch Schwangerschaftsabbrüche abdecken. Auch dies widerspräche europäischen Übereinkünften. Ausländische Krankenversicherer könnten nämlich mit Deutschen – ohne Inhaltskontrolle durch das Bundesversicherungsaufsichtsamt – nach ihrem nationalen Recht Verträge abschließen, wonach Schwangerschaftsabbrüche finanziert würden. HU: „Wenn das Bundesverfassungsgericht jetzt deutschen Versicherungen verbieten will, in ihre Verträge den Schwangerschaftsabbruch einzuschließen, verstößt das eindeutig gegen das Diskriminierungsverbot des EG-Vertrages.“ Fazit des Vereins: „Über dem Verfassungsgericht ist nicht der blaue Himmel, sondern der Europäische Gerichtshof.“ ja