Trotz Verbot

■ Wie geht es weiter mit dem Flohmarkt?

Offiziell gibt es seit Anfang August ein Verbot des Stadtamtes, auf der Bürgerweide Waren zum Verkauf im Rahmen eines „Flohmarktes“ anzubieten. „Zuwiderhandlungen“ sollen mit 100 Mark Zwangsgeld belegt werden. Dieses Verbot gilt nicht an Sonntagen, an denen ein Veranstalter den Flohmarkt mit Genehmigung des Stadtamtes durchführt.

Die Pläne des Innensenators sehen die Veranstaltung eines Flohmarktes an einem Sonntag im Monat vor, nachdem der Markt ursprünglich ganz abgeschafft werden sollte. Als Gründe nennt Innensenator van Nispen die Klagen der Anwohner über Verschmutzung und Lärmbelästigung, außerdem Kleinkriminalität und Zollvergehen.

Als wirklichen Grund für das behördliche Aus für den Flohmarkt vermutet die „Initative für den Erhalt des Flohmarkts“ aber Pläne zur Umgestaltung der Bürgerweide zu einer noblen „Perle“ für BesucherInnen von Stadthalle und CCB. Beim ersten sebstorganisierten Flohmarkt standen jedenfalls zum ersten Mal Toilettenhäuschen auf der Bürgerweide.

Um die Fortführung des Marktes bewerben sich sieben Anbieter. Am kommenden Donnerstag entscheidet sich der Beirat Findorff für ein Konzept. Nach diesem Votum will auch die Innenbehörde entscheiden. Von den vorgelegten Konzepten werden im Hause van Nispen allerdings nur zwei als realistisch eingestuft. Dem Vernehmen nach soll das Angebot der „Breminale“ die besten Chancen auf Erfolg haben.

Alle Konzepte gehen von einer monatlichen Veranstaltung aus. Die „Initative für den Erhalt des Flohmarkts“ dagegen will den Markt so lange wöchentlich selbstorganisiert weiterführen, bis es dazu auch offiziell kommt.

bpo