Gegen den V-Mann Klaus Steinmetz wird ermittelt

■ Verwechslung bei Festnahme in Bad Kleinen

Berlin (taz) – Gegen den 33jährigen V-Mann des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes, Klaus Steinmetz, ermittelt laut Spiegel die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wegen Nichtanzeige einer geplanten Straftat und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Ihm wird vorgeworfen, von dem RAF-Anschlag auf das Weiterstadter Gefängnis am 27. März 1993 im vorhinein gewußt und dies den zuständigen Behörden nicht mitgeteilt zu haben. Die Anwendung der Kronzeugenregelung wurde ihm bereits in Aussicht gestellt.

Es sei auch bekanntgeworden, so das Nachrichtenmagazin, daß bei der Festnahmeaktion in Bad Kleinen, bei der Wolfgang Grams ums Leben kam, eine Verwechslung und fehlerhafte Funkübermittlungen die Ursache des tödlichen Desasters waren: ein GSG-9-Beamter hatte im Tunnel fälschlicherweise Steinmetz ergriffen. Als Grams davonlief, meinte ein anderer Greifer, daß es sich bei diesem um den V-Mann handele, der, ganz dem Plan entsprechend, fliehe.

Weiterhin wurde bekannt, daß das Bundesamt für Verfassungsschutz offenbar in der Vergangenheit besser über den V-Mann informiert war als das zuständige rheinland-pfälzische Landesamt. Das Bundesamt habe mehrfach Steinmetz' Telefon abgehört und seine Post kontrolliert.

Das Züricher Gutachten zum Tod von Wolfgang Grams kann weder die Mord- noch die Selbstmordthese bestätigen, berichtet der Spiegel. Obwohl nun geklärt sei, daß die Todeskugel aus Grams' Waffe stamme, könne womöglich nie aufgedeckt werden, wer sie abgeschossen habe. Nach neuen Erkenntnissen der Stadtpolizei Zürich sei ein im Schotter des Bahnhofes von Bad Kleinen gefundenes, in zwei Teile zerborstenes Projektil aus der Grams-Waffe „zwanglos einem Kopfdurchschuß im Liegen zuzuordnen“.

Bericht Seite 4, Kommentar Seite 10