: Ein Wurf, vier Instanzen
■ Prozesse wegen Landfriedensbruchs
Ein Steinwurf eines Demonstranten anläßlich der Berliner IOC-Tagung hält seit über einem Jahr die Strafjustiz in Trab. Inzwischen haben sich vier Instanzen bis hin zum Kammergericht damit beschäftigt. Auch nach der gestrigen Verhandlung vor einer Kleinen Strafkammer des Landgerichts gegen einen 23jährigen Bauhelfer ist noch kein Ende des Strafverfahrens wegen schweren Landfriedensbruchs, versuchter Körperverletzung und Widerstands gegen Polizeibeamte abzusehen.
Das Schöffengericht Tiergarten hatte im März 1992 den Mann von dem Vorwurf freigesprochen, als Gegendemonstrant am 16. September 1991 die Delikte begangen zu haben. Die Abteilung 81 der Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Das Landgericht hielt im September 1992 eine Geldstrafe von 3.000 Mark wegen Widerstands für angemessen. Der Einspruch der Verteidigung ging an die höchste Berliner Instanz, das Kammergericht. Das verwies den Fall an eine Kleine Strafkammer zurück. Zu einem Ende kam jedoch auch dieses Gericht gestern nicht, weil der Angeklagte im April vom Schöffengericht Tiergarten wegen Landfriedensbruchs nach einer Kreuzberger Mai-Demonstration zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt worden war. Über die von ihm eingelegte Berufung und über den umstrittenen Steinwurf vor dann mehr als zwei Jahren soll ab 24. September verhandelt werden. ADN
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