NL darf kandidieren

■ Der Landeswahlausschuß siebte aus

Die Nationale Liste (NL) ist zur Bürgerschaftswahl als Partei anerkannt. Mit nur einer Enthaltung stimmte gestern der Hamburger Landeswahlausschuß für eine Anerkennung. Sofort nach der Abstimmung verließen die beiden Vertreter der braunen Partei, zusammen mit rund zehn Gesinnungs genossen, den Saal der Patriotischen Gesellschaft.

Nicht anerkannt wurden: Die DSU (Deutsche Soziale Union), die Gemeinschaft der Nichtwähler (GDN) und die Partei der Nichtwähler (P.D.N.). Begründung: Formfehler. So hat zum Beispiel die GDN nur eine Unterschrift eines Vorstandsmitglieds beigebracht, erforderlich sind jedoch drei. Anerkennung bedeutet jedoch nicht gleich Zulassung: Zusätzlich müssen noch bis zum 16. August 500 Unterstützungs-Unterschriften vorgelegt werden, bei der jedeR Wahlberechtigte nur eine Kandidatenliste unterstützen darf.

Eine Beschwerde lag gestern bereits auf dem Tisch: Die Linke Alternative – Wehrt Euch (Linke Alternative) fühlte sich diskriminiert, weil eine Liste, die in der JVA Fuhlsbüttel herumgehen sollte, von der Anstaltsleitung eingezogen wurde. Begründung: Es handele sich um „politische Werbung einer radikale Organisation“. Landeswahlleiter Dirk Reimers versprach, die Anstaltsleitung über ihren Fehler und die politischen Rechte der Insassen aufzuklären.

ach