Neuauflage im „Elbterrassen“-Prozeß

■ Erste Berufungsverhandlung gegen drei wegen des Überfalls verurteilte Skins

Magdeburg (taz) – Für die Richter der Hilfsjugendkammer am Magdeburger Landgericht gingen die Gerichtsferien vorzeitig zu Ende. Sie müssen über die Berufung von drei Skinheads entscheiden. Die drei waren wegen ihrer Beteiligung an einem Glatzen- Überfall auf eine Geburtstagsparty in der linken Szene im Magdeburger Restaurant Elbterrassen im Mai vergangenen Jahres vom Magdeburger Amtsgericht zu Jugend und Haftstrafen zwischen zehn und 20 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Zuviel der Strafe, fanden alle drei.

Schließlich, so behauptet der heute 21jährige Elmar H., sei er bei dem Überfall, bei dem der 23jährige Torsten Lamprecht tödlich verletzt wurde, gar nicht dabeigewesen. Er sei die ganze Zeit in der Magdeburger Glatzen-Disko Alexis Kiwi geblieben, von wo aus die anderen Skins zu ihrem Überfall aufgebrochen sind. „Außerdem regt es mich ungemein auf, daß mich die Staatsanwaltschaft immer noch als Skinhead bezeichnet“, ereifert sich Elmar H. Er sei schließlich schon drei Monate vor dem Überfall auf die Elbterrassen aus der Glatzen-Szene ausgestiegen, „weil ich eigentlich gegen Gewalt bin und mir das alles zu brutal wurde“. So ganz glaubwürdig erscheint das dem Vertreter der Staatsanwaltschaft nicht. „Vielleicht können Sie mir erklären, warum wir dann in zwei weiteren Fällen Anklage wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung gegen Sie erheben mußten?“ Beide, so der Anklagevertreter, waren Skinhead-Überfälle und fanden nach dem Angriff auf die Elbterrassen statt.

Wie Elmar H. fühlen sich auch die beiden anderen Angeklagten, wenn überhaupt, nur als Mitläufer sowohl der Glatzen als auch des Überfalls auf die Elbterrassen. Der 21jährige Mario F. behauptet, die brutale Prügelei nur beobachtet zu haben. Das Amtsgericht sah das in erster Instanz anders und verurteilte ihn zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Wie Elmar H. wurde auch Mario F. in der ersten Verhandlung von mehreren Zeugen belastet.

Lediglich der heute 22jährige Karsten G. gibt zu, bei dem Überfall mit Leuchtspurmunition geschossen zu haben, aber auf keinen Fall gezielt. Zeugen haben auch das anders beobachtet. Überdies, so die Zeugenaussagen vor dem Amtsgericht, habe Karsten G. bei dem Überfall einen Punk mit Stahlkappenstiefeln zusammengetreten. Der Angeklagte, den die Amtsrichter für ein Jahr und acht Monate hinter Gitter schicken wollten, bestreitet auch dies. Eberhard Löblich