Bewaffneter Makler

■ Geldbuße für illegalen Waffenbesitz

Das Strafverfahren wegen illegalen Besitzes einer Pistole gegen einen 44jährigen prominenten Immobilienmakler aus Charlottenburg wurde gestern eingestellt. Das Schöffengericht Tiergarten legte dem Angeklagten lediglich eine Geldbuße von 8.000 Mark zugunsten der „Ärzte für die Dritte Welt“ auf und fand mit diesem Beschluß die mildeste Form einer Ahndung. In der Regel wird unbefugter Waffenbesitz mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu drei Jahren bestraft.

Der Angeklagte will die italienische Beretta-Pistole im Nachlaß seines Vaters gefunden und im Geheimfach seines BMW zum Selbstschutz aufbewahrt haben. Seine Sanierungskonzepte in Kreuzberg, nach der Wende von ihm in Gang gesetzte Räumungen von vier besetzten Häusern in Friedrichshain und geschäftliche Aktivitäten im Umland hätten zu „Drohungen aus der linken Szene“ geführt, behauptete der Makler. Auf Befragen räumte er ein Ende der Drohungen ein, weil er jetzt als Olympia-Sponsor Polizeischutz genieße.

Der auch als ehrenamtlicher Handelsrichter und Vorstandsmitglied des Rings deutscher Makler engagierte Geschäftsmann beklagte das Mißgeschick, das ihn auf die Anklagebank brachte. Ein 16jähriger Schüler aus Kleinmachnow hatte den BMW der 750er- Klasse gestohlen und die Pistole entdeckt. Die Polizei fand die Waffe bei dem Dieb.

Gerangel gab es vor der milden Buße um ihre Höhe, weil der Angeklagte den Schaden durch im Auto entwendete Gegenstände berücksichtigt wissen wollte. Falls das Gericht den Angeklagten mit einem Monatseinkommen von 10.000 Mark mit einer Geldstrafe statt einer Geldbuße belegt hätte, wären nach Ansicht des Vorsitzenden 12.500 Mark fällig gewesen. ADN