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Gegen Olympia-Aufkleber

■ Gesamtpersonalrat der Polizei übergab Gutachten

Die Interessenvertretung der Berliner Polizei wird möglicherweise vor dem Verwaltungsgericht gegen die vom Innensenator verfügte Olympia-Werbung auf Einsatzfahrzeugen vorgehen. Dies bestätigte gestern gegenüber der taz der stellvertretende Vorsitzende des Gesamtpersonalrats der Polizei, Wilfried Püschel. Einen entsprechenden Vorschlag werde der Vorstand dem Gesamtpersonalrat (GPR) unterbreiten, sollte der Polizeipräsident weiterhin auf seiner Anweisung beharren, daß Funk- und Einsatzwagen mit Olympia- Aufklebern durch die Stadt zu fahren hätten.

Zunächst einmal wolle man die Reaktion auf ein vom GPR in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten abwarten, das dem Polizeivizepräsidenten Dieter Schenk letzte Woche übergeben worden sei, so Püschel. Darin kommt der Staats- und Verfassungsrechtler Paul Prümm von der Fachhochschule für Verwaltungsrecht zu dem Schluß, daß „die Anordnung an die Polizeibeamten, ihren Dienst in mit Olympia-Aufklebern versehenen Polizeifahrzeugen zu verrichten“, ein Verstoß gegen die „politische Neutralitätspflicht“ sei. Bei Demonstrationen könnten die Aufkleber zu „Mißtrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung“ führen. Die Weisung sei demnach rechtswidrig.

GPR-Vize Püschel, nach eigenem Bekunden ein Olympia-Befürworter, sieht in dem Gutachten keinen Beitrag gegen die Olympia- Planungen des Senats: „Es geht uns um die prinzipielle Frage, inwieweit eine solche Weisung andere Rechte außer Kraft setzen kann.“ Die Beamten hätten ihren Eid auf die Berliner Verfassung geschworen und nicht auf den regierenden Senat. Schließlich könne man nicht ausschließen, daß auch künftige Regierungen der Polizei ähnliche Weisungen erteilten.

Die rund 2.000 Aufkleber mit dem Schriftzug „Berlin 2000 – Kandidat für die Olympischen Spiele 2000“ waren auf Weisung von Innensenator Dieter Heckelmann (CDU) gedruckt worden. Ende 1992 war dann von Heckelmann die Order an die Polizeiführung gegangen, sich für die Olympia-Bewerbung zu engagieren. Proteste des GPR blieben bislang erfolglos. Polizeipräsident Hagen Saberschinsky schrieb im Frühjahr an den Personalrat, es sei „rechtlich nicht zu beanstanden, daß die Regierung für ihre Entscheidung im öffentlichen Raum und mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln wirbt“. Die Polizei müsse nicht „neutral“, sondern „loyal“ sein, so Saberschinsky damals. Severin Weiland

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