Kostenerstattung - leicht gemacht

Rund 63.000 Mark Mark pro Prozentpunkt erhält nach dem „Gesetz über die Erstattung der Wahlkampfkosten“ jede Partei, die bei der Bürgerschaftswahl am 19. September mehr als 1,5 Prozent der Stimmen ergattern kann. Eine Summe, die sich wie folgt zusammensetzt: Pro Wahlberechtigtem stellt das Stadtsäckel fünf Mark zur Verfügung, egal wieviele Hamburger tatsächlich wählen. Macht bei rund 1,26 Millionen Wahlberechtigten 6,3 Millionen Mark.

Diese werden auf die Parteien verteilt und zwar nach den jeweiligen Stimmanteilen. Beispiel: Stimmen 50 Prozent der Wähler für die SPD, bekommt die Partei 3,15 Millionen Mark Wahlkampfkostenerstattung; bekommt sie aber nur 30 Prozent, muß sie sich mit 1,89 Millionen Mark bescheiden.

uex