Kein Bleiberecht für mißhandelte Türkin

■ In NRW wird dennoch weiterverhandelt

Berlin (taz) – „Es sieht so aus, daß Frau K. die BRD bis heute null Uhr zu verlassen hat.“ Mit diesen Worten beschrieb der Dezernent der Ausländerbehörde Neuss gestern die rechtliche Lage der 26jährigen Türkin Canan K. Das nordrhein-westfälische Innenministerium hatte sich nach Prüfung des Falls für das Bleiberecht der jungen Türkin stark gemacht. Trotzdem kam es nicht zur Einigung mit der – den Fall letztlich entscheidenden – Ausländerbehörde des CDU-regierten Kreises.

Die Behörde hatte bereits am 31. Juli die Ausweisung verfügt, weil Canan K. vor ihrem mißhandelnden Mann ins Frauenhaus geflüchtet war, bevor sie die erforderlichen drei Jahre in ehelicher Gemeinschaft gelebt hatte. Erst nach dieser Zeit kann sie nach § 19 des Ausländergesetzes ein von ihrem Mann unabhängiges Aufenthaltsrecht erhalten. Die zuständigen Gerichte hatten bereits entschieden, ein Härtefall sei bei Canan K. nicht gegeben.

Gestern lief die Frist ihrer Ausreiseverfügung ab. Das Innenministerium argumentiert nun mit § 30 des Ausländergesetzes: „Wir hoffen, daß Frau K. aus humanitären Gründen doch bleiben kann“, sagte ein Sprecher. Bei einer Rückkehr in die Türkei drohe ihr „Gefahr für die Gesundheit, wenn nicht für ihr Leben“. Denn trotz der Mißhandlungen durch den Ehemann gibt der Vater Canan K. die Schuld am Scheitern der Ehe und droht mit schweren Bestrafungen.

Innenminister Schnoor hat „gerade dieser Fall dazu bewogen“, eine Bundesratsinitiative seines Landes zur Änderung des § 19 des Ausländergesetzes auf den Weg zu bringen. sao Siehe Seite 10