■ Abfindung
: Anspruch stillgelegt

Kassel (AP) – Wer in Ostdeutschland arbeitslos wird, weil ein Betrieb aus dem Besitz der Treuhand stillgelegt wird, hat nicht automatisch Anspruch auf eine Abfindung. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil. Damit blieb die Klage einer Frau aus Chemnitz erfolglos, die als Produktionsarbeiterin in einer Konservenfabrik beschäftigt war. Die Treuhand sollte Mittel für den Sozialplan bereitstellen, tat dieses aber nicht.