Her mit den alten „Lappen“!

■ Führerscheine müssen ab Mitte 1995 auf EG-Niveau sein

Bonn (dpa/AP) – Das Verkehrsministerium will in diesem Herbst mit einem ersten Gesetzentwurf das umfangreiche Verfahren zur Einführung des neuen EG- Führerscheins entsprechend einer Brüsseler Richtlinie einleiten, die bis Mitte 1994 in nationales Recht umgesetzt sein muß. Dies kündigte Verkehrsminister Matthias Wissmann (CDU) an. Notwendig wird in diesem Zusammenhang ab Mitte 1995 eine Umtauschaktion der alten „Lappen“ gegen den einheitlichen Führerschein.

Dabei sollen auch „vorsorglich“ beschaffte Ersatzpapiere eingezogen werden, mit denen sich nach Expertenschätzung mindestens 2,5 Millionen Bundesbürger eingedeckt haben sollen. Kernpunkt der neuen EG-Bestimmungen ist die Einführung eines internationalen Fahrerlaubnisklassensystems von A bis E, das die bisherigen deutschen Klassen eins bis fünf ablöst. Damit sind auch inhaltliche Änderungen verbunden.

Die neue Hauptklasse A gilt für Krafträder, B für Pkw bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, C für Nutz-Kfz ab 3,5 Tonnen und D für Busse mit mehr als acht Fahrgastplätzen. Mit der Klasse E wird für Deutschland ein neuer Führerschein für Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht geschaffen. Für Motorräder enthält die EG-Richtlinie einen Stufenführerschein. So ist nach dem Erwerb dieser Klasse A ab dem 18. Lebensjahr zunächst eine mindestens zweijährige Fahrpraxis auf Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 34 PS vorgeschrieben. Für Lkw- Fahrer wird das Mindestalter auf 18 Jahre herabgesetzt.