Österreich: Wohnung zu klein – Ausländer raus

■ Empörung in Österreich über neues Aufenthaltsgesetz / Über 100.000 Ausländern droht die Abschiebung / Innenminister Löschnak sieht keine Probleme

Wien (epd/dpa) – Mehr als 100.000 Ausländern in Österreich droht die Abschiebung, weil sie in zu kleinen Wohnungen leben. Betroffen sind vor allem Gastarbeiter mit ihren Familien, die zum Teil schon seit Jahren in der Alpenrepublik leben. Eine Voraussetzung für eine neue oder verlängerte Aufenthaltserlaubnis ist demnach der Nachweis einer „ortsüblichen Unterkunft“ von mindestens zehn Quadratmetern je Person. Nach einem Überblick des Statistischen Zentralamtes verfügen allein in Wien 58.000 Ausländer nicht über eine Unterkunft der geforderten Größe. Sie müssen mit Abschiebung rechnen, falls sie keine andere Wohnung finden.

Dies ist zumindest in Wien so gut wie aussichtslos. Der Wohnungsmarkt ist leergefegt. Die Mieten auf dem freien Markt haben das teure München längst überflügelt, vor allem, seit die Stadt neben New York und Genf UNO-Stadt geworden ist. Die mit öffentlichen Geldern geförderten Gemeindewohnungen, die mit dem Sozialen Wohnungsbau in Deutschland zu vergleichen sind, sind ausschließlich österreichischen Staatsbürgern vorbehalten. Aber selbst viele Österreicher müßten wegen zu kleiner Wohnungen ausgewiesen werden: 73.000 leben auf weniger als zehn Quadratmetern.

Die unrealistische Wohnraumquote ist nicht die einzige Hürde des neuen Gesetzes, das Österreich nach den Worten von Caritas-Präsident Helmut Schüller „zum Vorzugsschüler westeuropäischer Abwehrpolitik“ macht. Als weitere Nachweise braucht ein Ausländer, der längeren Aufenthalt in Österreich begehrt, Reisepaß, Meldeschein, Arbeitsbewilligung, polizeiliches Führungszeugnis und eventuell Heiratsurkunde. All dies ist innerhalb von vier Wochen vor Ablauf der gültigen Aufenthaltserlaubnis vorzulegen.

Inzwischen sind viele Härtefälle bekanntgeworden: Minderjährige, die bisher im Paß ihrer Eltern geführt wurden, mußten ins Ausland reisen und eine eigene Aufenthaltsbewilligung beantragen. Eine 29jährige Serbin, die schon 24 Jahre in Österreich lebt, mußte von Belgrad aus einen eigenen Antrag stellen, weil sie eine Frist versäumt hatte. Universitäten klagen, die neuen Gesetze hielten ausländische Studenten und Wissenschaftler von Österreich fern.

Familienministerin Maria Rauch-Kallat drängt inzwischen auf eine Novellierung. Zumindest „die Schikane“ der ortsüblichen Unterkunft müsse gestrichen werden. Für Innenminister Franz Löschnak indessen ist „die eine oder andere Härte“ beim Vollzug des Gesetzes unvermeidlich. Er sehe für eine Novellierung keinen Anlaß.