Senatorin wurde fündig

■ UKE: Noch einer unerledigte Akte / Sondersitzung des Ausschusses terminiert

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat in einem zweiten „Medizinschadensfall“ die Ermittlungen eingestellt. Das verlautete gestern aus der Justizbehörde. Es soll sich – wie in dem jüngst bekannt gewordenen Fall des Patienten Sch. – um „ein Vorkommnis im Zusammenhang mit dem UKE“ handeln.

Justizsenatorin Peschel-Gutzeit hatte bis gestern einen vollständigen Bericht der Staatsanwaltschaft über alle eingestellten Ermittlungsverfahren der letzten Jahre verlangt. Bei der ersten Akteneinsicht wurde dieser zweite Fall gefunden. Nähere Einzelheiten werden voraussichtlich am Montag nach Abschluß der behördeninternen Prüfung bekanntgegeben.

Nach der Justizbehörde zog inzwischen auch die Wissenschaftsbehörde Konsequenzen aus dem Skandal. Die betroffenen Patienten können sich statt an die Rechtsabteilung der Behörde an ein unabhängiges Anwaltsbüro wenden. Schadensersatzforderungen sollen so schneller und unbürokratischer abgewickelt werden können. Die Behörde änderte zugleich das generelle Verfahren: Wie andere Krankenhäuser soll auch das UKE künftig Schadensfälle über die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen in Hannover laufen lassen.

Mit dem Strahlenskandal am UKE wird sich der Wissenschaftsausschuß der Bürgerschaft voraussichtlich am 6. September in einer öffentlichen Anhörung beschäftigen. In einer Vorbesprechung einigten sich die vier Fraktionen nach Angaben der Ausschußvorsitzenden Dorothee Stapelfeldt (SPD) auf diesen Termin, der am kommenden Mittwoch offiziell beschlossen werden soll. Bei der Anhörung sollen sich Strahlen-Experten, PatientenvertreterInnen, Ärztekammer, Krankenkassen und andere zu dem Skandal in der Uni-Klinik äußern. In der Wissenschaftsbehörde liegen inzwischen mehr als 46 Schadensersatzforderungen von Patienten vor. smv