Richtlinie für Bildschirmarbeit

Die EG hat im Rahmen der Vereinheitlichung des Arbeitsschutzes eine Richtlinie zur Ausgestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen verabschiedet. Bis Ende '92 hätte sie in nationales Recht umgesetzt werden müssen — bislang ist nichts dergleichen geschehen. Für fünf Mark gibt es Technologie-Beratungs-System der Arbeiterkammer Bremen, Hillmannplatz 13, 28195 Bremen eine Broschüre mit Ratschlägen. taz