Kinderwagen im Hausflur

Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einem konkreten Fall entschieden, daß ein Kinderwagen im Hausflur nur abgestellt werden dürfe bei ausreichender Flurbeleuchtung. In einer aus sieben Parteien bestehenden Eigentumswohnanlage durfte ein Kinderwagen nicht im Flur abgestellt werden, weil die Treppenhausbeleuchtung bei nicht ganz sorgfältiger Benutzung des sogenannten Minutenlichtes plötzlich ausfallen könnte und so erhebliche Gefahren durch dort abgestellte Kinderwagen entstehen könnten. Kein Problem sah das Gericht bei der Einführung von Dauerlicht. taz