Bewährung

■ Oldenburger Strafverfahren gegen 31jährigen

Wegen sexuellen Mißbrauchs seiner vierjährigen Stieftochter ist ein 31jähriger Mann am Dienstag vom Oldenburger Amtsgericht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die mitangeklagte 25 Jahre alte Mutter des Mädchens erhielt wegen Beihilfe eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. Das Gericht schloß sich mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft an.

Die Mutter des gepeinigten Kindes hatte nach den Erkenntnissen des Gerichts den sexuellen Mißbrauch ihrer Tochter nicht nur geduldet, sondern sich aktiv daran beteiligt. Sie habe in einem Fall ihr Kind festgehalten, damit der 31jährige seinen Perversionen freien Lauf habe lassen können. Für besonders verwerflich empfand das Gericht, daß der Stiefvater die Vierjährige anurinierte. Der Angeklagte habe damit seine ganze menschen- und frauenverachtende Einstellung gezeigt. Der 31jährige, der schon eine hohe Haftstrafe wegen versuchten Totschlags verbüßt habe, sei darüberhinaus wegen seiner Gewalttätigkeit aufgefallen. Ans Tageslicht kam der Mißbrauch, als das Kind im Kindergarten nur noch vom Tod sprach und sich übergeben mußte, wenn es nach Hause geschickt werden sollte. Schließlich hatte es sich Nachbarn offenbart, die Anzeige erstatteten.

Die Verteidiger des Ehepaares hatten Freispruch gefordert. Sie schlossen sich der Meinung der Angeklagten an, wonach das vierjährige Kind das schildere, was es in Pornoheften gesehen habe. Seit Aufdeckung der Taten befindet sich das Mädchen in einem Heim. dpa