Zweiter „Bescheid“ für Asylschiff

■ Nur drei Asylbewerber zogen um / Protestzelt gestern früh leer

Die umzugsunwilligen Flüchtlinge, die bisher in der Peenemünder Straße untergebracht sind, bekommen jetzt ein zweites Schreiben: Gestern lief die per Brief angekündigte Umzugsfrist, die die Sozialbehörde den Flüchtlingen in der Unterkunft Peenemünderstraße gesetzt hatte, ab. Doch von den 83 Asylbewerbern sind nur etwa 10 aufs Schiff umgezogen. Jetzt hat die Sozialbehörde den Senator für Inneres und Sport um Hilfe gebeten. Und nun wird diese einen weiteren Bescheid verfassen.

Obwohl gestern nur drei Flüchtlinge den Zustellungsbescheid von der Sozialbehörde angenommen hatten, gilt dieser dennoch für alle als zugestellt. Nach ASB-Angaben hätten einige der Flüchtlinge einen Widerspruch eingelegt, der seinerseits jedoch keine aufschiebende Wirkung hat. Die Flüchtlinge hätten also trotzdem umziehen müssen. Als sie es nicht taten, suchten gestern VertreterInnen der Sozialbehörde VertreterInnen des Senators für Inneres und Sport auf. Diese Behörde ist offenbar befugt, das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) zur Anwendung kommen zu lassen. Im AsylVfG § 60 steht unter der Überschrift Auflagen, daß „der Ausländer“ verpflichtet werden könne, in eine „bestimmte Unterkunft umzuziehen“. Innerhalb von zwei Wochen müsse eine Anhörung stattfinden, wenn „er sich länger als sechs Monate in der Gemeinde oder Unterkunft aufgehalten hat“.

Zusätzlich wird aber das Innenresssort ein Schreiben mit dem obigen Hinweisen alsbald an die Flüchtlinge senden. Gegen den rechtskräftigen Bescheid könnten sie ihrerseits Widerspruch einlegen.

Bis Sonntag hatten die 83 Flüchtlinge Sozialhilfe erhalten. Diejenigen, die aufs Schiff gehen, erhalten ab sofort nur noch den Taschengeldsatz von 153,30 Mark pro Monat. „Nun gehen sie nicht aufs Schiff, dann bekommen sie es nicht“, sagte Andrea

Kinder spielen in dem leeren Protest-Zelt, das der ASB in der Peenemünder Straße aufgestellt hat Foto: Katja Heddinga

Frenzel-Heiduk, Sprecherin der Sozialbehörde.

Ob sich die Flüchtlinge immer noch im Hungerstreik befinden, war gestern unklar. Das Zelt, daß der ASB für die streikenden Flüchtlinge auf dem Gelände der Peenemünder Str. aufgestellt hatte, stand leer, Kinder spielten darin. Lediglich drei Personen von den Unterstützergruppen hielten am Eingang Wache.

Der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen, Wolfgang Grotheer, hat gestern die Bremer Senatorin für Ausländerintegration scharf angegriffen und ihr einen „er

schreckenden Differenzierungsmangel“ vorgeworfen. Solange Asylbewerber nicht verurteilt seien, gelte auch für sie die Unschuldsvermutung.

Trüpel hatte im taz-Interview darauf verwiesen, daß nach Angaben des ASB ca. zehn Drogendealer in der Peenemünder Straße wohnen, deren Teilnahme an den Protestmaßnahmen den Ausländern schaden könne. Die Innenbehörde hatte dazu erklärt, daß unter den von der Verlegung betroffenen 83 Personen nur eine ist, gegen die wegen Verstoßes gegen das BTM-Gesetz ermittelt wird. vivA