Flucht ins "Paradies"

■ Bewährungsstrafe für Asylmißbrauch / Richter "Zur Verteidigung der Rechtsordnung"

Flucht ins „Paradies“

Bewährungsstrafe für Asylmißbrauch / Richter: „Zur Verteidigung der Rechtsordnung“

„Sie macht noch den Eindruck eines Kindes“ sagt Pflichtverteidiger Erich Joester über seine Mandantin. Mihaele St. (22) stand gestern wegen Urkundenfälschung und schwerer mittelbarer Falschbeurkundung vor dem Bremer Amtsrichter. Sie soll in mehreren Städten der Bundesrepublik unter verschiedenen Namen Sozialhilfe und Asyl beantragt haben.

Auf den ersten Blick sieht der Fall der 22jährigen Rumänin aus wie jeder andere dieser Art. Flucht aus ärmlichsten Verhältnissen ins „Paradies“ nach Deutschland, Asyl- oder Sozialhilfeanträge in Braunschweig, Düsseldorf und Bremen. In Rumänien hat sie ihren türkischen Ehemann und ihre beiden Kinder verlassen.

Ein Mann überredet sie zur Flucht, sagt ihr Verteidiger. Es ist ihr neuer Lebensgefährte, der zur Zeit polizeilich gesucht wird. Er soll die Frau auch überredet haben, in mehreren Städten Asyl und Sozialhilfe zu beantragen. Er organisierte die Fahrten zu den einzelnen Behörden in der BRD: Von dem Geld, das sie dabei herausschlug, weniger als 500 Mark, hat sie kaum etwas gesehen. Ihr Lebensgefährte machte sich mit dem größeren Teil davon aus dem Staub.

Staatsanwältin Charlotte Neubert hatte ein wenig Einsehen mit der Angeklagten: Sie hatte gestanden, ist nicht vorbestraft und sei auch nicht die „Triebfeder“ des Betrugs gewesen. Eine Freiheitsstrafe müsse sie aber beantragen, da die Asylmißbräuche in der BRD sich derzeit häuften: „Damit wird Ausländerfeindlichkeit gefördert, und die, die zu Recht Asyl suchen, werden dadurch erheblich belastet.“ Im Fall Mihaela wollte sie die Freiheitsstrafe aber zur Bewährung ausgesetzt wissen.

Mit der Untersuchungshaft ist die Strafe aber längst abgegolten. Amtsrichter Peter Mertens verurteilte Mihaela schließlich zu vier Monaten auf Bewährung. Sein Urteil begründete er mit der „Verteidigung der Rechtsordnung.“

as