Hindernisrennen zur Länderfusion

■ Bis Ende des Jahres soll Entwurf für Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg vorliegen / Diepgen nach Senatsklausur: „Wir sind im Zeitplan“ / Berlin besteht auf „anteiliger“ Besetzung der Verwaltungen

Im Streit um die Vereinigung der Länder Berlin und Brandenburg versuchte der Regierende Bürgermeister gestern wenigstens für die Öffentlichkeit die Wogen zu glätten. Nach einer Klausurtagung des Senats am Dienstag abend erklärte Eberhard Diepgen (CDU), die Arbeiten für einen gemeinsamen Staatsvertrag seien erheblich vorangekommen. „Wir sind im Zeitplan“, so Diepgen, der Senat habe aber lediglich beraten und keine Beschlüsse gefaßt. In den vergangenen Wochen hatte es scharfen Streit zwischen den Regierungen um Einzelheiten der für 1999 geplanten Fusion gegeben. So hatte zuletzt der brandenburgische Finanzminister Klaus-Dieter Kühbacher (SPD) den Berlinern vorgeworfen, sie wollten in den aufzubauenden Verwaltungen Brandenburg dominieren.

Diese Streitereien dürften aber nicht verdecken, daß beide Länder am Ziel der Vereinigung festhalten, sagte Diepgen. „Es ist völlig normal, daß jetzt in der konkreten Phase der Verhandlungen unterschiedliche Interessen aufeinanderstoßen.“ Bis Ende des Jahres werde ein Entwurf für einen Staatsvertrag vorliegen, der dann in den Landesparlamenten und in der Öffentlichkeit diskutiert und abgestimmt werden soll.

Daß weiterhin viel Zündstoff in dem Vertrag liegt, machten dennoch auch die beschwichtigenden Worte Diepgens deutlich. Ein zentraler Gegenstand des Vertrags werde die Neuverteilung der Aufgaben zwischen dem Land und der Kommune Berlin sein, wobei die „besonderen Interessen der Großstadt Berlin gewahrt sein müssen“. Berlin werde weiterhin darauf bestehen, daß die Verwaltung „anteilig“ von beiden Ländern besetzt werde. Umgerechnet auf die Einwohnerzahl heißt das, daß Berlin 57 Prozent der Verwaltung stellt, Brandenburg 43 Prozent – was in Potsdam auf heftigen Widerstand stößt. Das sei ein demokratisches Prinzip, konterte Diepgen gestern, „ein Berliner ist nicht weniger wert als ein Brandenburger“.

Nach den Vorstellungen des Senats soll ein künftiger gemeinsamer Landtag 125 Abgeordnete haben. Oberbürgermeister und Landräte sollen direkt gewählt werden, Berlin und die größeren Städte eine Magistratsverfassung erhalten. Außerdem erwartet der Senat, daß die Gemeinsame Verfassungskommission von Bund und Ländern Ende September festlegt, wie mit einer für die Fusion notwendigen Grundgesetzänderung verfahren wird. Ebenfalls noch in diesem Jahr erwartet man eine Entscheidung darüber, daß Berlin über die Stadtstaatenklausel in den Länderfinanzausgleich aufgenommen wird. Sie solle nach der Fusion noch für einen Zeitraum von 15 Jahren gelten, fordert Diepgen. kd