Kein Sport mit Kopftuch

■ Verwaltungsgericht entschied gestern

Berlin (dpa) – Türkische Schülerinnen islamischen Glaubens müssen nicht an einem gemeinsamen Sportunterricht mit Jungen teilnehmen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in jetzt veröffentlichten Urteilen entschieden. Bei ihrer Weigerung können sich die Schülerinnen auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit des Grundgesetzes berufen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Eine Einschränkung gibt es allerdings: Wenn die Schulverwaltung alle organisatorischen Möglichkeiten – wie zum Beispiel einen getrennten Unterricht – ausschöpfe, könne den Schülerinnen eine Teilnahme zugemutet werden. Allerdings dürfe auch dann kein „unzumutbarer Glaubens- und Gewissenskonflikt“ heraufbeschworen werden. Die Entscheidung vereinheitlicht die Rechtsprechung in der Bundesrepublik zu diesem Thema, in Vorinstanzen waren unterschiedliche Urteile gefällt worden.

(AZ.: 6 C 8.91 und 6 C 30.92), Kommentar Seite 10