Autofahren ohne Kat darf verboten werden

■ Rechtsgutachten zum City-Verkehr: Fahrverbot für Dreckschleudern rechtens / Regelung soll ab 1998 gelten

Für Autos ohne Schadstoffilter droht in Berlins Innenstadtbezirken Fahrverbot. Ein entsprechendes Rechtsgutachten, von der Stadt Frankfurt am Main in Auftrag gegeben und von der Berliner Umweltverwaltung mitfinanziert, kommt zu dem Schluß, daß der vom Grundgesetz garantierte Gleichheitsgrundsatz dadurch nicht verletzt werde. Mit einem Verbot nur für KFZ ohne Katalysator (Kat) „wird dem Umstand Rechnung getragen, daß mit Katalysator versehene Personenwagen einen erheblichen Beitrag zum Abbau der Schadstoffbelastung leisten“, heißt es in der 80seitigen Stellungnahme, die der taz vorliegt. Grundlage für das von der Umweltverwaltung und weiteren deutschen Großstädten geplante Fahrverbot für „Dreckschleudern“ sind die gerade vom Bundeskabinett beschlossenen „Eingreifwerte“ des Bundes-Immissions- Schutz-Gesetzes (BImSchG). Werden diese Grenzwerte überschritten, dürfen Kommunen den Verkehr einschränken.

Laut dem Gutachten von Eckhard Rehbinder, Professor für Wirtschafts- und Umweltrecht sowie Rechtsvergleichung an der Frankfurter Johann-Wolfgang- Goethe-Universität, darf der Verkehr auch in Gebieten eingeschränkt werden, in denen zwar die „Eingreifwerte“ nicht überschritten werden, die aber „wesentliche Beiträge zur Immissionsbelastung“ leisteten. Weil Sinn des Gesetzes sei, die Luftverschmutzung durch Autoabgase „dauerhaft“ zu mindern, dürfe das Fahrverbot bereits ausgesprochen werden, wenn lediglich ein Überschreiten der Grenzwerte zu erwarten sei. Auch brauche das Verbot nicht aufgehoben werden, solange abzusehen sei, daß dann die Abgas-Grenzwerte wieder überschritten würden.

Schwammig bleibt das Gutachten bei der Frage, welche Regelungen es für Anlieger – in diesem Fall etwa 1,2 Millionen Einwohner innerhalb des S-Bahn-Rings – geben muß. Es müsse eine „besondere Rücksicht“ auf deren Belange genommen werden, insbesondere für Gewerbetreibende wie Autowerkstätten, Tankstellen, Hotels und Abholmärkte.

Auch müßten Privatpersonen ihr Auto aus der Sperrzone herausholen können. „Jedoch“, heißt es weiter, „kann dieser Zu- und Abgang zeitlich und sachlich beschränkt werden“ – ähnlich den Regelungen in Fußgängerzonen. Eine sogenannte Nahverkehrsabgabe, mit der Fahrer von Autos ohne Kat ein BVG-Ticket erwerben und sich so vom Fahrverbot freikaufen, sei laut Rehbinder „nur mit rechtlichen Risiken zu verwirklichen“. Er bestätigt damit die Ansicht von Verkehrssenator Herwig Haase (CDU).

Die Umweltverwaltung wollte bislang ab 1994 eine Übergangsregelung einführen, nach der in der City Autos ohne Kat nur bei Zahlung einer Nahverkehrsabgabe fahren dürften. Als Reaktion auf das Gutachten will Umweltsenator Volker Hassemer (CDU) das Fahrverbot für PKW ohne Kat erst ab 1998 einführen – dann allerdings ohne Ausnahmeregelungen und Nahverkehrsabgabe, kündigte Umweltstaatssekretär Lutz Wicke (CDU) gegenüber der taz an. Etwa jeder fünfte Autofahrer wäre betroffen. Zur Zeit sei ein flächendeckendes Fahrverbot für „schmutzige“ Autos rechtlich noch nicht möglich, so Wicke weiter, weil die „Eingreifwerte“ für Dieselruß, Stickoxid oder Benzol in „nur“ etwa zwei Dutzend Straßen überschritten würden. Dirk Wildt