Reichskriegsflagge weht nicht mehr

■ Verwendung stört die „öffentliche Sicherheit und Ordnung“

Potsdam (taz) – Sie ist käuflich zu erwerben, sie fällt nicht unter das Verbot der „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“, wie das Hakenkreuz – und doch ist die Reichskriegsflagge im Land Brandenburg ab jetzt verboten. Anlaß sind die Ereignisse von Dolgenbrodt. Hier, wo vor wenigen Monaten durch mutmaßlich von Dorfbewohnern bezahlte Täter ein Asylbewerberheim niedergebrannt wurde, hing auch seit über einem Jahr auf dem Fahnenmast des Bürgers Schulz die Reichskriegsflagge.

Jetzt kam die Polizei und nahm die Fahne vom Mast. Rechtsgrundlage: die polizeiliche Generalklausel, wonach Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgewandt werden müssen. Bis dato hatte sich niemand an dem Symbol, das in den vergangenen Jahren verstärkt von Rechtsextremisten benutzt wurde, gestört.

Auf diesen Mangel an politischer Kultur reagiert die Brandenburgische Regierung jetzt mittels eines Quasiverbots. Durch Erlaß wies der Potsdamer Innenminister Alwin Ziel die Polizeibehörden an, die Verwendung der Flagge als „Verstoß gegen die Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ zu werten. Entgegen ihrer ursprünglichen Bedeutung habe sie sich „zu einem Symbol neofaschistischer Gedankenverwirrungen, Ausländerhaß und Rassismus gewandelt.“

Die Reichskriegsflagge war ab 1867 offizielle Dienstflagge der kaiserlichen Marine und belastete frühzeitig das Klima in der Weimarer Republik: Nationalistische Kräfte drangen auf die Gleichstellung der Reichskriegsflagge mit der 1922 eingeführten Marineflagge, die in den für das liberale Deutschland stehenden Farben Schwarz-Rot-Gold gehalten war.

Die Nationalsozialisten führten 1935 eine eigene Kriegsflagge ein. Diese rote Flagge mit dem Hakenkreuz im Zentrum zählt zu den verbotenen Symbolen, deren Präsentation strafrechtlich relevant ist. ja