Asyl nur im Schiff

■ Verwaltungsgericht bestätigt Sozialbehörde

Am vergangenen Freitag hat das Bremer Verwaltungsgericht die Widersprüche von Asylbewerbern der Peenemünder Straße gegen zwei Bescheide der Sozialbehörde zurückgewiesen. Die Behörde sieht sich danach in in ihrer Einstellung bestätigt, daß es in ihrem Ermessen liegt, die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zu verfügen und auch die daraus folgende „Taschengeld“-Regelung bei Gemeinschaftsverpflegung.

Die Sozialbehörde hat gestern in einem Brief an den ASB festgestellt, daß nun „das Ende der Fahnenstange“ erreicht sei und Konsequenzen gezogen werden müßten: Asylbewerber, die per Bescheid auf dem Wohnschiff untergebracht seien, sollten in der Peenemünder Straße nicht mehr verpflegt werden und in Burglesum auch ihr „Taschengeld“ nicht mehr abholen können. Zuständige Zahlstelle ist das Volkshaus.

Daß gestern auch schon polizeiliche Aktionen geplant waren, wie Asylbewerber nach Angaben des „Antirassimsus-Büros“ berichtet hatten, weist die Behörde derweil von sich. Dies könnte erst dann aktuell werden, wenn die Bescheide des Innenressorts an die Asylbewerber rechtskräftig sind, erklärte die Innenbehörde gegenüber der taz.

Vor einigen Tagen hatten sich noch ca. 50 der 83 von der Verlegung betroffenen Asylbewerber in der Peenemünder Straße aufgehalten. Innensenator van Nispen hatte vor einigen Tagen mitgeteilt, einige der 83 hätten sich allerdings nicht auf dem Wohnschiff gemeldet, sondern seien einfach ab- oder untergetaucht. K.W.