Renten: Ex-DDR- Bedienstete bestraft

Die Überleitung der DDR-Zusatz- und Sonderversorgungssysteme in bundesdeutsches Rentenrecht verstößt nach einem Gutachten in wesentlichen Punkten gegen die Verfassung. Das Rentenüberleitungsgesetz habe trotz seiner Novellierung zum 1. Juli für Betroffene einen strafähnlichen Charakter, geht aus der vom Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner und Hinterbliebenen (Mainz) in Auftrag gegebenen Untersuchung hervor. Kritisiert wird die pauschale Wertung der Renten. So seien eine Tätigkeit bei bestimmten Institutionen oder überdurchschnittlich viel Gehalt nicht automatisch Beweis für eine staatstragende Tätigkeit gewesen. Der Bund der Ruhestandsbeamten, der selbst nicht klagen darf, rät Betroffenen, Klage bei Sozialgerichten zu erheben.