Senat für längere Verjährung

Der Senat will sich im Bundesrat dafür einsetzen, daß auch für sogenannte kleinere Delikte von Regierungskriminalität in der ehemaligen DDR eine längere Verjährungsfrist gilt. Sollte das Parlament diese Initiative unterstützen, daß für solche Delikte die Frist erst drei Jahre später als ursprünglich vorgesehen ausläuft, werde der Senat sich dafür stark machen, sagte Berlins Justizsenatorin Jutta Limbach (SPD) gestern. Wegen der knappen Zeit werde der Senat dann eine Sondersitzung des Bundesrates verlangen. Hintergrund des Vorhabens ist der reguläre Ablauf der Verjährungsfristen solcher Delikte von Regierungskriminalität laut Einigungsvertrag am 2. Oktober 1993. Durch die Bundesratsinitiative wird der 2. Oktober 1996 angestrebt. Für schwerere Straftaten gelten ohnehin längere Fristen.