ABM: Treuhand und Land Berlin einig

Die Treuhand und das Land Berlin haben sich über die Schaffung weiterer Arbeitsplätze nach § 249 h Arbeitsförderungsgesetz geeinigt. Nach einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung sind diese Sonder-ABM neben dem Chemiebereich jetzt auch in der Metall-, Elektro- und Textilindustrie möglich. Damit werden dort 2.800 Arbeitsplätze gesichert.