■ Rechtsaußen
: Überwachte Reps

Stuttgart (dpa) - In Baden-Württemberg dürfen die „Republikaner“ durch den Verfassungsschutz überwacht werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart begründete die Entscheidung damit, daß nicht nur einzelne Mitglieder, sondern führende Funktionäre der rechtsradikalen Partei „in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise“ die demokratische Grundordnung beeinträchtigten.