Sternipark: Rollt die Kündigungswelle jetzt weiter?

■ Kindergarten „Sternipark“ droht Mutter mit Kündigung des Betreuungsplatzes, der ihr vom Amt für Soziale Dienste zugewiesen wurde / Behörden- und Vereins-Juristen sollen die Rechtslage prüfen

Eltern den Betreuungsplatz für ihr Kind zu kündigen, scheint für „Sternipark e.V.“ bald zur Routine zu werden. Nachdem erst vor wenigen Wochen drei Eltern vor die Tür gesetzt wurden, die gegen die Entlassung einer Erzieherin protestiert hatten (taz berichtete), droht der Kindergartenträger nun erneut einer Mutter mit Rausschmiß.

„Sternipark“ wehrt sich so gegen Behauptungen, die die Elternvertreterin Helle Stehn in einem Informationsschreiben an die taz erhoben hat. „Ohne Anspruch auf Vollständigkeit“, werden in einem Schreiben an die Mutter Passagen herausgegriffen, die diese zurücknehmen soll. Obskur dabei: Es war ein informeller Brief, der nicht veröffentlicht wurde.

Helle Stehn will es jetzt drauf ankommen lassen. Zu einzelnen Formulierungsänderungen sei sie bereit, keinesfalls aber will sie die unter Drohungen geforderte Erklärung abgeben. Stellt sich doch die Frage, ob der Verein überhaupt berechtigt ist, ihrem Sohn den Kindergartenplatz zu nehmen. Der wurde der jungen Mutter vom Amt für Soziale Dienste zugewiesen. Im Unterschied zu anderen Eltern hat sie einen Betreuungsvertrag, der eine Kündigungsklausel enthält, nicht unterschrieben.

„Die Platzzuweisung ist ein Akt des Staates“, sagt Konrad Hannibal vom Amt für Jugend. Seiner Meinung nach müßte das Jugendhilferecht hier Vorrang haben. Die Frage wird zur Zeit von den Juristen der Behörde geprüft. Auch Sternipark e.V. läßt den Fall juristisch abchecken. „Wenn zwei Leute etwas zusammen tun, dann haben sie einen Vertrag“, sagt Vereins-Sprecher Georg Möller. „Wie alle freien Träger lassen auch wir unsere KTHs nicht vom Staat besetzen.“

In der Tat ist es auch bei anderen freien Trägern üblich, Betreuungsverträge abzuschließen, um sich gegebenenfalls von einem Elternpaar trennen zu können. Allerdings passiert dies sehr selten, und wenn, dann weil es Unstimmigkeiten in pädagogischen Fragen gibt. Sternipark-Sprecher Möller gibt hingegen unumwunden zu, daß „der Verein mit drei Kündigungen geantwortet“ habe, als Eltern aus Protest gegen die Entlassung zweier Erzieherinnen dazu aufriefen, aus dem Förderverein des Sternipark auszutreten. Es ging also um eine Abschreckungsmaßnahme, die ihre Wirkung auf andere Eltern haben sollte. Allerdings wurde die Kündigung in einem Fall wieder zurückgenommen.

Die anderen beiden Elternparteien streben einen Musterprozeß an, in dem auch sie klären lassen wollen, ob korrekt mit ihnen umgegangen wurde. Wie berichtet, hat die Mehrzahl der Eltern der Dino-Kindergruppe den Verein Sternipark inzwischen verlassen. Zur Zeit betreuen sie ihre elf Kinder nur notdürftig in den Räumen der Elternschule Doormannsweg und suchen deshalb dringend einen Raum oder einen Trägerverein, der bereit ist, sie aufzunehmen. Kontakt: Florian Becht, Telefon 31 28 78.

Kaija Kutter