■ Kommentar
: Gerade biegen

Wer sie finanziell fördert, muß geltendes Recht verbiegen. Wohnprojekte im sozialen Wohnungsbau fallen heute noch durch die standardisierten Maschen staatlicher Förderungsprogramme, werden massiv behindert durch die Belegungsrichtlinien für Sozialwohnungen. Zwar bemühen sich einige engagierte MitarbeiterInnen der Baubehörde, bestehende Richtlinien zu umschiffen, um alternatives Wohnen zumindest im Einzelfall zu ermöglichen. Nur: Der bürokratische Hürdenlauf dauert oft Jahre, und spielt eine Instanz nicht mit, wie zur Zeit die Wohnungsbaukreditanstalt, ist das Scheitern programmiert.

Unübersehbar ist, daß die Kleinfamilie in Metropolen wie Hamburg zunehmend ihre Bedeutung als die normale Lebens- und Wohnform verliert. Immer mehr Singles, immer mehr Alleinerziehende, immer mehr Menschen, die sich aufgrund gemeinsamer Lebensvorstellungen zu Wohngemeinschaften zusammenschließen, bevölkern die Stadt. Die in die Jahre gekommenen staatlichen Wohnungsbauförderungsprogrammeund Belegungsrichtlinien aber tragen dem keine Rechnung.

Welchen Sinn macht es etwa, daß vier Paragraph-5-Schein-Inhaber zwar einzeln Minisozialwohnungen beziehen können, nicht aber zusammen eine größere Vierpersonenwohnung? Welchen Sinn macht es, von Menschen, die nur im sozialen Wohnungsbau bauen dürfen, weil sie kein Geld haben, Millionenbürgschaften zu verlangen?

Hamburgs SPD hat sich die Förderung alternativer Kleingenossenschaften auf ihre Fahnen geschrieben. Meint sie das ernst, müssen den hehren Worten endlich maßgeschneiderte Förderprogramme folgen. M. Carini