Zahl der Asylbewerber drastisch gesunken

■ Doch die Zahl der tatsächlich eingereisten Flüchtlinge läßt sich nicht feststellen

Bonn (taz) – Die „Abschottungspolitik“ des neuen Asylrechts zeitigt bereits zwei Monate nach dessen Inkrafttreten beste Erfolge. Nur noch 14.521 Asylbewerber, so teilte das Bundesinnenministerium gestern in Bonn mit, wurden im August dieses Jahres registriert. Das sind etwa 15.000 weniger als im Mai und Juni und immerhin noch 6.110 weniger als im Juli. Prozentual sind damit im August die Zahlen um mehr als die Hälfte zurückgegangen. Allerdings, so mahnte das Bundesinnenministerium, seien die Zahlen noch immer „zu hoch“.

Mit dem eklatanten Rückgang „war angesichts der Abschottungspolitik der Bundesrepublik zu rechnen“, sagt der Sprecher von Pro Asyl, Herbert Leuninger. Und auch der Pressesprecher des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in Bonn, Stefan te Löken, hält diese Zahlen „für nicht überraschend“. „Wir haben damit gerechnet, daß die neuen Gesetze relativ schnell Wirkung zeigen würden.“ Sowohl der Hohe Flüchtlingskommissar in Bonn als auch Pro Asyl halten es allerdings für zu früh, um eine eingehende Analyse machen zu können, und auch das Bundesinnenministerium ist der Auffassung, daß die neuen Vorschriften noch nicht bewertet werden können.

Woran liegt das? Die genannten offiziellen Zahlen sagen nichts aus über die tatsächliche Flüchtlingssituation in der Bundesrepublik. Vollkommene Unklarheit herrscht über die nichtoffiziellen Zahlen. Wie viele Menschen es trotz der verschärften Grenzkontrollen schaffen, das Gebiet der Bundesrepublik zu betreten, ohne sich hier zu melden und ohne einen Asylantrag zu stellen, ist ungewiß. Und auch die Zahlen derjenigen, die an den Grenzen aufgegriffen werden und sofort zurückgeschoben werden, ist für die gesamte Bundesrepublik nicht bekannt. Im Bundesland Bayern, so der bayerische Innenminister Beckstein, sei die Zahl der an der Grenze Zurückgewiesenen um 30 Prozent gestiegen: „Das neue Asylrecht zeigt deutliche und gute Auswirkungen.“

Bei den Asylantragstellern – vor allem aus dem ehemaligen Jugoslawien – handelt es sich überwiegend um Personen, die entweder bereits vor Inkrafttreten der neuen Gesetze am 1. Juli eingereist sind und erst später einen Antrag gestellt haben, oder um solche, die illegal über die Grenze gekommen sind und sich später bei einer Aufnahmestelle gemeldet haben. Die Chance, einen Asylantrag zu stellen, wird ihnen allerdings nur dann gewährt, wenn sie ihre Fluchtroute verschweigen. Anderenfalls werden sie sofort wieder in das sogenannte „sichere Drittland“ abgeschoben. Julia Albrecht