Staatsanwaltschaft wehrt sich

■ Vorwürfe wegen Polizisten-Verfahren um Wache Brommyplatz zurückgewiesen

Die Bremer Staatsanwaltschaft wehrt sich gegen die Vorwürfe, sie hätte bei den Beschuldigungen gegen Polizisten des dritten Reviers voreilig die Verfahren eingestellt. „Anwalt Wesemann kann Beschwerde einlegen, die wird geprüft“, sagte gestern Generalstaatsanwalt Horst Janknecht. „Wir haben sorgfältig ermittelt.“ Rechtsanwalt Horst Wesemann vertritt einen Schwarzafrikaner, der angegeben hatte, auf dem Revier mit einem Viehtreiber traktiert worden zu sein. Außerdem habe er ein starkes Brechmittel schlucken müssen, das Experten als gefährlich einstufen. In dieser Sache, so Wesemann in seiner Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens, sei nur aufgrund einer Vernehmung seines Mandanten entschieden worden, in der Widersprüche im Zeitablauf aufgetaucht seien. Die, so Wesemann, hätte man bei einer zweiten Vernehmung ausräumen können. Polizisten seien trotz Ankündigung überhaupt nicht befragt, und ihm sei keine Akteneinsicht gewährt worden.

Akteneinsichtsrecht, so Janknecht, hätten nur Verteidiger von Beschuldigten, der Wesemann-Mandant sei aber keiner. Warum der Anwalt sich dann wegen der Akteneinsicht beschwerte, das sei ihm unverständlich. Ob anderen Anwälten im Zusammenhang drittes Revier tatsächlich Akteneinsicht gewährt worden sei, wie Wesemann behauptet, das wisse er nicht, sagte Janknecht. Als Beschwerdeführer bekomme der Anwalt die Akten jetzt zu Gesicht. Das sie ein ganz normaler Vorgang.

Im Falle des Afrikaners habe die Staatsanwaltschaft alle Akten herangezogen, um angesichts der unklaren Zeitangaben des Mannes zu ermitteln, wann er denn tatsächlich im dritten Revier gewesen sei. Dabei seien zwei der fünf anhängigen Verfahren gegen den Mann nicht beim dritten Revier gelandet und von daher ausgeschieden. Von den verbliebenen drei Kontakten mit der Polizei sei einer übriggeblieben. Janknecht: „Der einzige, das ungefähr mit der Zeitangabe zusammenpaßte.“ Der Afrikaner hatte angegeben, dabei das Brechmittel bekommen und sich dann auch erbrochen zu haben. Nach den Polizeiakten hat er zwar ein Mittel bekommen, allerdings wirkungslos. Also haben man ihn ins Krankenhaus gebracht. „Doch das hat er noch nicht ausgesagt“, so Janknecht. „Wen soll man weiter befragen, wenn die Angaben so ungenau sind?“ Ob in diesem einen Fall Polizisten vernommen worden sind, wie Wesemann eingefordert hatte, das, so der Oberstaatsanwalt, könne er auch nicht sagen. J.G.