Erster Drogenhilfeplan „erfolgreich“

■ Folgeplan noch in Arbeit / Vor allem Prävention eine Aufgabe für die Zukunft

Die CDU will den „Weggang des Landesdrogenbeauftragten“ zum Anlaß für eine drogenpolitische Debatte in der Bürgerschaft über das „Scheitern der Bremer Drogenpolitik“ nutzen. Van der Upwich hatte vor Journalisten die Methadonvergabe als bloß noch „ordnungspolitische Maßnahme“ kritisiert und auch beklagt, daß seine Stelle nicht mit ensprechenden Kompetenzen ausgestattet war, er auf die Methadonpolitik — insbesondere die nötigen Begleitmaßnahmen — deshalb keinen Einfluß hatte.

Den zweiten Drogenhilfeplan hat Guus van der Upwich noch zusammengestellt — nur abgesegnet haben ihn die Behörden nicht, weil die Finanzierung noch nicht klar ist. Doch schon der Entwurf dieses zweiten Drogenhilfeplans (in Fortschreibung des ersten von 1990) ist aufschlußreich. „Hilfe für Drogenabhängige darf nicht im Schatten strafrechtlicher Verfolgung stehen“, heißt es zum Beispiel in der drogenpolitischen Positionsbestimmung, wie etliche europäische Städte sie fordern. Hilfe müsse stattdessen „gleichrangiges Ziel neben Prävention und Erziehungsarbeit“ sein.

Prävention war Guus van der Upwich immer ein Hauptanliegen: Da Schule alle Jugendlichen erreichen könne, müsse auch dort ein Schwerpunkt von Suchtprävention liegen. Ein weiterer liege in der Stadtteilarbeit. Schließlich haben in den vergangenen zwei Jahren auch in Bremen die jüngeren Drogenkonsumenten wieder zugenommen. Und weil Sucht, wie Forschung belegt, genau so ein Ausdruck individueller Problematik sein kann wie eine Folge gesellschaftlicher Benachteiligung, müsse Drogenpolitik hier von „akzeptierendem Verständnis“ ausgehen. Der präventiven Arbeit mit Benachteiligten komme deshalb besondere Bedeutung zu.

Doch was bereits 1990 für die Präventionsarbeit gefordert wurde, konnte bis jetzt nur ansatzweise realisiert werden: Viel zu wenig Stellen und Freistellungen, kaum Streetwork. Und auch das Drogenreferat des Schulpsychologischen Dienstes, das präventive Maßnahmen koordinieren soll, ist lediglich mit vier Fachleuten für das gesamte Stadtgebiet ausgestattet. Fazit: Die begonnene „integrierte schulische und außerschulische Suchtprävention“ (mit Schwerpunkt Stadtteilarbeit) wird als „Einstieg bezeichnet“. Sie müsse 1994/95 „weiter umgesetzt“ werden.

Doch natürlich liefert der Drogenhilfeplan auch eine Bestandsaufnahme: Im Bereich Wohnen/ Notunterbringung, Entgiftung und Therapie sei eine Entspannung eingetreten, der Drogenhilfeplan 1990 demzufolge „weitgehend erfolgreich“ umgesetzt worden. Auch die Ergebnisse drogenpolitischer Begleitforschung werden referiert: 93 % der Drogentoten von 1991 waren Deutsche, 60 % unter Jahre alt, nur 15 % Frauen (Mortalitätsstudie). Mehr als 85 % der Drogentoten litten an akuter oder überstandener Hepatitis — ein Indiz für die Infektionsgefahr auf der Szene. 40 % der Toten wurden im Freien gefunden.

In der Drogennotfallstudie zeigte sich, daß etwa 80 % der Notfälle als Unfall einzustufen sind: etwa durch Beigebrauch von Rohypnol, Barbituraten oder Alkohol, oder auch durch zu hohe Konsummengen oder zu reinen Stoff. Jeder zweite Notfallpatient hatte in den letzten drei Monaten eine Krisensituation erlebt. Hier will das BIPS — vom Bund finanziert — weiterforschen. ra