Sarajevo und Mostar

■ Verwaltung durch UNO und EG * Verwaltung durch UNO und EG

Für den Großraum Sarajevo sieht das Bosnien-Abkommen für eine Übergangszeit eine zweijährige Verwaltung durch die UNO vor. Allerdings bezieht sich diese Vereinbarung nur auf neun der zehn Bezirke. Die im Osten gelegene serbische Hochburg Pale wurde auf Wunsch von Serbenführer Karadžić ausgenommen. Unter der UNO-Verwaltung soll die Stadt zunächst „entmilitarisiert“ werden. Die oberste Entscheidungsgewalt hat der UNO-Administrator, dem ein Ausschuß aus Mitgliedern aller Volksgruppen „beratend“ zur Seite gestellt wird. Die von Karadžić angestrebte Teilung der Stadt ist damit nur aufgeschoben.

Für Mostar wurde eine zeitlich nicht genau befristete Verwaltung durch die EG vereinbart. Für den Posten des EG- Administrators in Mostar, deren serbische Bevölkerung von den mit den Nazis verbündeten kroatischen Ustascha-Faschisten weitgehend vernichtet wurde, hat Bundesaußenminister Kinkel einen Deutschen vorgeschlagen. Größter Streitpunkt wird die spätere Kontrolle. Nach dem Teilungsplan liegt Mostar auf kroatischem Gebiet und soll Hauptstadt der Kroatenrepublik werden. Die muslimische Bevölkerung wäre weitgehend rechtlos. azu