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Abspeckprogramm

■ Grüne legen eigenen Gesetzentwurf zur Parteienfinanzierung vor

Bonn (taz) – Ende der Gemeinsamkeit: Die Grünen sind aus den informellen Beratungen mit SPD, FDP, CDU und CSU zur Neuregelung der Parteienfinanzierung ausgestiegen und legen einen eigenen Gesetzentwurf vor. Während die Grünen die Eckpunkte ihres Entwurfes gestern öffentlich vorstellten, trafen sich die vier anderen Parteien gestern abend beim Kanzler.

Trotz wichtiger Dissenzpunkte werteten die Grünen aber den gemeinsamen Diskussionsprozeß „durchaus als Erfolg“. Es sei mehr erreicht worden, als die Grünen sich erhofft hätten, sagte der nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete Michael Vesper. Doch die Parteien sollten „wesentlich bescheidener“ sein, als das Verfassungsgerichtsurteil erlaube.

Die Karlsruher Richter hatten im April letzten Jahres aufgrund einer Klage der grünen Partei wesentliche Teile der Parteienfinanzierung für verfassungswidrig erklärt. Die fiktive Wahlkampfkostenerstattung soll nun aufgegeben und durch eine staatliche Bezuschussung ersetzt werden, die sich an Wahlerfolg, Mitglieds- und Spendenanteil einer Partei bemißt. Die staatlichen Gelder dürfen die Eigeneinnahmen nicht übersteigen. Statt wie bisher fünf Mark für jeden Wahlberechtigten erhalten die Parteien künftig eine Mark pro Wählerstimme und 0,50 Mark pro Spende oder Beitragsmark aus den Staatskassen.

Dissenz gäbe es aber in folgenden Punkten: Die absolute Obergrenze der staatlichen Zuschüsse wollen die Grünen bis Ende 1997 in der Höhe von 230 Millionen DM einfrieren. Diese Frist ist den anderen Parteien zu lang, sie wollen das Volumen früher erhöhen können.

Nicht einverstanden sind die Grünen mit der Absicht, die ersten fünf Millionen (oder 4 Prozent) der Wählerstimmen höher als mit einer Mark zu bezuschussen. Wie das Karlsruher Urteil vorsieht, wollen sie diese Besserstellung auf Parteien mit einem Stimmanteil zwischen 0,5 bis 5 Prozent beschränken. Tissy Bruns

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