Akten in Monte Carlo

■ Innensenator: Polizei war mit Datei über Olympiagegnerin Monaco / SPD und Grüne bezweifeln Rechtmäßigkeit

Elf Berliner Polizeibeamte hielten sich in der vergangenen Woche im Fürstentum Monaco auf. In ihrem Gepäck hatten sie 164 Akten über angebliche Olympiagegner, die verdächtigt werden, Straftaten begangen zu haben. Die Beamten des Mobilen Einsatzkommandos hatten außerdem von 133 Personen Fotos mitgebracht. Dies bestätigten gestern Innensenator Dieter Heckelmann und Polizeichef Hagen Saberschinsky (beide CDU) dem Innenausschuß.

Monaco hat die Beamten erst auf Initiative Berlins angefordert. „Wir haben als erste zum Telefonhörer gegriffen“, gab Saberschinsky gegenüber der taz zu. Die Monegassen hätten keine Ahnung davon gehabt, daß Olympiagegner militante Aktionen innerhalb des Fürstentums angekündigt hatten. Der Polizeichef sagte im Ausschuß, daß die Beamten beratend tätig gewesen seien und jener Auslandseinsatz zu „üblichen internationalen Gepflogenheiten“ zähle. SPD wie Grüne bezweifelten, daß „Blauhelm-Einsatz“ und die Daten-Weitergabe an die monegassischen Behörden rechtmäßig sind.

Die von Heckelmann geheimgehaltenen Dienstreisen in die Stadt der Spielcasinos waren aufgeflogen, nachdem taz-Journalist Uwe Rada festgenommen worden war. In einem vier Stunden dauernden Verhör präsentierten ihm die monegassischen Beamten detailliertes Wissen, das so nur von der Berliner Polizei stammen konnte. Saberschinsky bestätigte vor dem Ausschuß Radas Verdacht, daß während der Vernehmung im Hintergrund ein Berliner Beamter anwesend war. Dieser habe bei Sprachschwierigkeiten vermitteln müssen. Polizeichef wie Innensenator dementierten allerdings, daß Namenslisten oder alle Personenakten dem Fürstentum übergeben worden seien. Nur auf spezielle Nachfrage sei Auskunft erteilt worden. Nach Angaben des Innensenators seien Auslandseinsatz wie Weitergabe der Daten, die Monaco nach taz-Recherche auf dem üblichen Weg über das Bundeskriminalamt in Wiesbaden (Interpol) nicht erhalten hätte, laut Berliner Allgemeinem Sicherheits- und Ordnungs-Gesetz (ASOG) erlaubt.

Dem widerspricht allerdings Wolfgang Wieland, innenpolitischer Sprecher von Bündnis 90/ Grüne. Mit seiner Anwesenheit bei dem Rada-Verhör habe ein Berliner Beamter unzulässigerweise Exekutivrechte wahrgenommen. Und eine Datenweitergabe sei nur bei „erheblicher Gefahr“ für den Empfänger gerechtfertigt. Ein drohendes Scheitern einer Olympiabewerbung sei aber keine erhebliche Gefahr im Sinne des Gesetzes. Grüne wie SPD wollen den Auslandseinsatz nun noch einmal ausführlich im Innenausschuß besprechen. Dirk Wildt