Zu teures Schmalz

■ Gericht: Carpendale-Auftritt war zu kurz

Wegen eines abrupt beendeten Auftritts in einem Bierzelt im niedersächsischen Süpplingen (Landkreis Helmstedt) soll Schlagerstar Howard Carpendale auf rund 25.500 Mark Gage verzichten. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Braunschweig hervor. Geklagt hatte eine Agentur, die einem Sportverein der kleinen Gemeinde im Sommer 1990 eine Konzertgala mit „Howi“ vermittelt hatte. Als Gage waren knapp 65.000 Mark für einen einstündigen Gig vereinbart worden. Der angeblich dann aber nur 45minütige Auftritt war dem Vereinsvorstand jedoch nur 30.500 Mark wert.

Der Agent bot Zeugen auf, die bestätigten, daß der Auftritt „ganz normal“ verlaufen sei — nur wenig abgekürzt, weil er in dem Süpplinger Bierzelt um seine Sicherheit habe fürchten müssen. „Der Zeltboden schwankte, die Boxentürme wankten, die Fans stürzten nach vorne, und die Ordnerkette war durchbrochen.“

Der damalige Vereinsvorsitzende empörte sich noch Jahre danach, daß der von der Gemeinde damals sehnlich erwartete Star die Bühne nach kurzer Zeit fluchtartig verlassen habe. „Das ganze Konzert war kaputt, weil er nur kurz reingeguckt hat. Nicht mal Blumen von den Fans hat er genommen“, hatte er vor Gericht berichtet. „Ich selber stand auch da wie so'n begossener Pudel mit dem Blumenstrauß in der Hand.“

Weitere Zeugenaussagen bewiesen nach Ansicht der Richterinnen, daß Carpendale tatsächlich nur etwa 40 bis 45 Minuten lang gesungen hat. Für eine Erfüllung des Vertrages hätte das Konzert aber eine volle Stunde sowie weitere 10 Minuten für branchenübliche Zugaben dauern müssen. Die Gage sei daher im gleichen Verhältnis zu kürzen, und der Künstleragentur stehe nur noch ein Restbetrag von 9.000 Mark zu. dpa